Gothaer mit neuer Berufsunfähigkeitsversicherung für Privatkunden und Kollektive
Ein regelmäßiges Einkommen sichert den Lebensunterhalt und sorgt für Unabhängigkeit. Was aber, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann? Die Folgen können gravierend sein. Denn: Der gesetzliche Schutz reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu halten und greift nur dann, wenn keine andere Erwerbstätigkeit mehr möglich ist. Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer schützt im Ernstfall vor den existenziellen Folgen und punktet mit mehrfach ausgezeichneten Tarifen, flexiblen Anpassungsmöglichkeiten und verkürzten Abfragezeiträumen bei der Risikoprüfung.
Die neuen Produkte SBU Premium mit und ohne AU ersetzen die bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherungen SBU Premium und SBU Plus. Auch die bestehenden Tarife BU Invest und Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice wurden optimiert. Frühester Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2023.
Work-Life-Balance – anpassungsfähige Absicherung
„Ob Elternzeit, Teilzeit oder Sabbatical – die Arbeitswelt ist flexibler denn je, das sehen wir als Arbeitgeber, aber auch als Versicherer“, erklärt Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung. „Dieser Flexibilität müssen wir auch beim Thema BU gerecht werden. Wir sind sehr stolz darauf, die erste Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Work-Life-Balance-Option auf den Markt zu bringen“, so Kurtenbach weiter. Das bedeutet: Reduziert eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer die Arbeitszeit, kann auch die BU-Rente maximal im gleichen Verhältnis prozentual abgesenkt werden. Das verringert auch den Beitrag. Wird die Arbeitszeit erhöht, kann die BU-Rente ebenfalls im gleichen Verhältnis aufgestockt werden – ohne erneute Risikoprüfung. Die Anpassung ist beliebig oft möglich.
Gesundheit und Freizeit – kürzere Abfragezeiträume und weniger Fragen
„Wer schon einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kennt das Prozedere: Fragebögen müssen ausgefüllt und Angaben zu Behandlungen oder Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre gemacht werden“, so Kurtenbach. „Um den Aufwand für Kundinnen und Kunden zu verringern, haben wir die Abfragezeiträume stark gekürzt“, führt er aus. Für die neue SBU werden bei stationärer Behandlung nur noch die letzten fünf Jahre (bislang zehn Jahre) und bei ambulanter Behandlung die letzten drei Jahre (bislang fünf Jahre) abgefragt.
Vereinfacht wurde auch die Frage nach den Freizeitaktivitäten – lediglich Extremsportarten müssen nun noch im Antrag angegeben werden.