Ascore Analyse veröffentlicht neuen Jahrgang des …

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Ascore Analyse veröffentlicht neuen Jahrgang des LV-Unternehmensscorings

02.11.2021

Im Bereich „Erfolg“ wird die „Abschlusskostenquote“ nicht mehr über die letzten drei, sondern über die letzten fünf Jahre gemittelt. Zum Hintergrund: Seit 2008 müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt werden, so dass die Abschlusskostenquote des Geschäftsjahres niedriger ausfallen kann, als die tatsächlichen Abschlussaufwendungen des Neugeschäfts. Je nach Umsetzung in den Unternehmen können die Abschlussaufwendungen zum Teil in den Folgejahren verrechnet werden, so dass die Abschlusskostenquoten der Versicherer im jeweiligen Geschäftsjahr nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Um die Verschiebungen der Aufwendungen für den Abschluss der Verträge auf die Folgejahre zu glätten, werden die Abschlusskostenquoten nun über die letzten fünf Jahre gemittelt. Analog dazu – rein aus Konsistenzgründen – werden auch die Verwaltungskostenquoten über die letzten fünf Jahre gemittelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die beiden Kennzahlen nur leicht gestiegen: die Abschlusskostenquote von 4,32% auf 4,35% und die Verwaltungskostenquote von 1,89% auf 1,92%.

Bei den weiteren Erfolgskennzahlen lässt sich meistens eine Senkung beobachten: Die Nettoverzinsung nach GDV liegt mit 3,7% um fast 0,2-Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Bei der modifizierten Nettoverzinsung, bei der die Sondereffekte auf Grund der Zinszusatzreserve berücksichtigt werden, lässt sich branchenweit ein etwas stärkerer Rückgang beobachten. Die Kennzahl ist von 3,21% im Jahr 2019 auf 2,97% im Geschäftsjahr gesunken. Auch die Ergebnisquote liegt um ca. 1,2-Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert und beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 8,3%. Davon wurde den Versicherten – wie auch im Vorjahr – ca. 87,0 % in Form der Zuführung zur RfB sowie einer Direktgutschrift zugeführt.

Im Bereich „Bestand“ wird das Kriterium „Veränderung der gebuchten Beiträge“ durch das Kriterium „Veränderung der laufenden Beiträge“ ersetzt und durch das Kriterium „Veränderung der Einmalbeiträge“ ergänzt. Von den beiden neuen Kriterien wird nur das Kriterium „Veränderung der laufenden Beiträge“ bewertet. Zum Hintergrund: Bei dem gesamten Zugang aus Einmalbeiträgen kann es von Jahr zu Jahr zu stärkeren Schwankungen kommen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, werden die laufenden und die Einmalbeiträge getrennt betrachtet. Das Kriterium „Wachstums-Quote Neugeschäft“ (gemessen an der Beitragssumme des Neugeschäfts) bleibt weiterhin bewertungsrelevant, so dass die Veränderung der Einmalbeiträge – als Teil der Beitragssumme des Neugeschäfts – weiterhin in die Bewertung einfließt. Sowohl die laufenden als auch die Einmalbeiträge konnten im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Im Neuzugang gemessen an der Beitragssumme des Neugeschäfts ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr branchenweit ein leichter Rückgang zu beobachten.

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