Wie nachhaltig sind Deutschlands Versicherer? Der ESG-Report von Franke und Bornberg gibt Antworten
Zu den Ausschlusskriterien auf Staatenebene zählen Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen, Korruption, Nichtratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens und die Verhängung der Todesstrafe. Auf Branchen-/Unternehmensebene werden Ausschlüsse beispielsweise gegenüber Waffen- sowie Kohleindustrie formuliert.
Eine weitere Strategie, ESG-Aspekte bei der Kapitalanlage zu etablieren, ist das „Engagement“. Darunter wird eine Kombination aus Stimmrechtausübung und Gesprächen mit Unternehmen verstanden, bei denen Versicherer investiert sind. Fast drei Viertel der untersuchten Versicherer machen keine Angaben zu einer etwaigen Engagement-Strategie. Positivstrategien, bei denen wünschenswerte Investitionsbereiche benannt werden (z. B. Mikrofinanzdienstleistungen), sind bislang kaum verbreitet.
Verstöße gegen Nachhaltigkeitskriterien begegnen die befragten Versicherer auf unterschiedliche Weise. Rund die Hälfte von ihnen veräußern den betreffenden Titel oder ziehen eine Veräußerung zumindest in Betracht. Nachhaltigkeitsberichte liefern keine Information zum Thema.