Hilfe für Betriebsschließung

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Hilfe für Betriebsschließung

03.04.2020

Die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld und die Soforthilfsmaßnahmen bzw. Zuschüsse der Länder und
des Bundes zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen haben den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert. Obwohl kein Versicherungsschutz besteht, zahlt die Allianz auf den verbleibenden durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden des Kunden von ca. 30 Prozent die Hälfte, d.h. 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit (max. für 30 Tage). Dabei hat die Zahlung der Allianz bei Liquiditätsengpässen keine Auswirkungen auf die staatlichen Leistungen. Zudem erweitert die Allianz die Hilfe auch für alle Kunden aus anderen Wirtschaftsbranchen, die eine Betriebsschließungsversicherung ohne Öffnungsklausel abgeschlossen haben.

Hat ein Betrieb einen Vertrag mit Öffnungsklausel abgeschlossen und ist neben der Vollschließung auch die Teilschließung eingeschlossen, was zumeist bei
Krankenhäusern der Fall ist, ist das Coronavirus mitversichert. Der Schaden wird dann im Rahmen und Umfang der Versicherung reguliert.

 

 

 

Pressekontakt:

Christian Weishuber
Telefon: +49 89 3800 18169
E-Mail: christian.weishuber@allianz.de

 

Unternehmen

Allianz Deutschland AG
Königinstraße 28
80802 München

Internet: www.allianzdeutschland.de

 

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