Hilfe für Betriebsschließung

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Hilfe für Betriebsschließung

03.04.2020

Corona nicht in allen Verträgen mitversichert - Allianz hilft Firmenkunden durch Sonderleistungen - Hilfszahlung wird bei Liquiditätsengpässen nicht auf staatliche Leistungen angerechnet

Deutschlandweit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder haben nur eingeschränkt geöffnet, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele
Unternehmer bringt das in eine finanzielle Notlage. Die Betriebsschließungsversicherung greift in diesen Fällen jedoch nicht. Dafür gibt es mehrere Gründe, z.B.
erfolgte die Schließung der Betriebe aus generalpräventiven Gründen und nicht, weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht. Außerdem ist das Coronavirus ein neuer Krankheitserreger, der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherung fällt. Nicht zuletzt sind viele Versicherungskunden Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, denen die Abgabe und Lieferung von Speisen weiterhin gestattet ist und die daher nicht vollständig schließen müssen.

Dennoch möchte die Allianz ihren Kunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihr haben, in dieser schwierigen Lage helfen. Deshalb hat sie an den vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiierten Gesprächen mit den Interessensverbänden der Kunden, insbesondere dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, der Vereinigung der BayerischenWirtschaft und Versicherern teilgenommen. Gemeinsam haben sich alle Beteiligten für Bayern auf eine Unterstützung der Hotel- und Gastronomiebetriebe geeinigt.

„Wir freuen uns, dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen Kunden in Bayern erreicht haben“, sagt Dirk Vogler, Firmenkunden-Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. „Wir sehen uns hier in der gesellschaftlichen Verantwortung und es ist uns wichtig, unseren Kunden auch in dieser Zeit als starker Partner zur Seite zu stehen. Die Allianz wird diese für Bayern gefundene Lösung bundesweit ihren Kunden im Bereich Hotels und Gaststätten anbieten, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben.“

Die Allianz stellt dafür gemeinsam mit den anderen Versicherungsunternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung.

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