DIN 77230: Das Risiko finanzieller Einbußen …

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DIN 77230: Das Risiko finanzieller Einbußen im Todesfall / Anmerkungen von Dirk Pappelbaum, Inveda.net GmbH

28.08.2019


Ohne Kinder wäre die Lage einfach, aber da in unserem Fall der andere Partner nur knapp über dem Mindestbedarf verdient, wäre es ein Fehler, keine Absicherung vorzunehmen, weil sonst die Kinder nicht ausreichend abgesichert wären. Richtigerweise müsse man seinem aktuellen Einkommen die 6 Jahre Mindestlohn für die zwei Kinder abziehen. Offen bleibt die Frage, welchen Zeitraum man überhaupt betrachtet. Das Einkommen der nächsten 5 Jahre könnte ein Richtwert sein, da die DIN sagt, dass dieser Zeitraum ausreichend ist, damit der verbleibende Partner sein Einkommen verbessern oder sich an die neue Lebenssituation anpassen kann. Ziehen wir von einem Einkommen, das knapp über dem Mindestlohn ist und auf fünf Jahre hochgerechnet wird, den Mindestlohn von 6 Jahren ab, dann wird klar, dass die Versorgung der Kinder durch den verbleibenden Partner nicht gesichert sein kann. Zu diskutieren wäre auch, wieso für die Kinder ausgerechnet 3 Jahre Mindestlohn angenommen werden.

In den aufgeführten Punkten ist die DIN leider sehr ungenau und lässt den Interpretationsspielraum beim Makler. Das ist insofern kritisch, weil damit das Versprechen der Rechtssicherheit nicht eingehalten werden kann. Die DIN hilft hier lediglich, die Beratung rechtssicherer zu machen, im konkreten Einzelfall ist sie nicht ausreichend.

 

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Inveda.net GmbH
Dirk Pappelbaum
Geschäftsführer
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Kommentare

w.kuckertz@going-public.edu
5 Jahre, 1 Monat her

Hallo Herr Pappelbaum,
in Ihren ersten Absätzen haben Sie die Zielstellung der Norm sehr gut und sachlich zusammengefasst. Bei der Interpretation der Norm zum Todesfallschutz irren Sie sich allerdings: in dem von Ihnen genannten Beispiel müssten für den Todesfall der Eltern (sogar beider!) eine Absicherung getroffen werden. Und das in Höhe von ca. 150.000 EUR zzgl. evtl. noch offener Darlehen. Über den Wert kann man - wie über jeden Wert - streiten. Eine Absicherung ist aber vorgesehen. Wenn SIe wünschen können wir uns gerne zu den entsprechenden Passagen in der Norm austauschen.

 

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