Beitrag zur Verkehrswende? E-Scooter starten durch …

Anzeige

Beitrag zur Verkehrswende? E-Scooter starten durch - aber nur mit Versicherungsplakette - Experten raten allen Verkehrsteilnehmern in der Anfangsphase zur Vorsicht im Umgang mit Elektro-Tretrollern

08.07.2019

Anke Döscher © Katharina Thomalla

Anke Döscher


Das müssen Käufer eines E-Scooters beachten
 
Gesetzliche Vorgaben:
Amtlich zugelassen werden nur Modelle mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h.

  • Abmessungen: max. 70 cm breit, max. 140 cm hoch, max. 200 cm lang
  • Ausstattung: Lenk- oder Haltestange, zwei unabhängig wirkende Bremsen, Beleuchtung, Glocke

 
Besondere Verkehrsregeln:

  • Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Keine Führerscheinpflicht
  • Fahren ist auf Radwegen erlaubt, auf Gehwegen hingegen verboten. Sind weder Radweg noch Radfahrspur vorhanden, muss auf die Straße gewechselt werden.
  • Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze, für alle anderen Fahrer sind maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt. Sonst drohen Bußgeld und Fahrverbot.

 
Vor der Fahrt:

  • Versicherungsplakette besorgen, zum Beispiel bei der VGH. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, empfehlenswert ist zudem eine private Unfallversicherung.

 

KONTAKT
Christian Worms
VGH Versicherungen
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel.: 0511 362- 3808, Fax: 0511 362- 2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.