Beitrag zur Verkehrswende? E-Scooter starten durch - aber nur mit Versicherungsplakette - Experten raten allen Verkehrsteilnehmern in der Anfangsphase zur Vorsicht im Umgang mit Elektro-Tretrollern
Das müssen Käufer eines E-Scooters beachten
Gesetzliche Vorgaben:
Amtlich zugelassen werden nur Modelle mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Abmessungen: max. 70 cm breit, max. 140 cm hoch, max. 200 cm lang
- Ausstattung: Lenk- oder Haltestange, zwei unabhängig wirkende Bremsen, Beleuchtung, Glocke
Besondere Verkehrsregeln:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Keine Führerscheinpflicht
- Fahren ist auf Radwegen erlaubt, auf Gehwegen hingegen verboten. Sind weder Radweg noch Radfahrspur vorhanden, muss auf die Straße gewechselt werden.
- Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze, für alle anderen Fahrer sind maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt. Sonst drohen Bußgeld und Fahrverbot.
Vor der Fahrt:
- Versicherungsplakette besorgen, zum Beispiel bei der VGH. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, empfehlenswert ist zudem eine private Unfallversicherung.
KONTAKT
Christian Worms
VGH Versicherungen
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel.: 0511 362- 3808, Fax: 0511 362- 2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de