Beitrag zur Verkehrswende? E-Scooter starten durch …

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Beitrag zur Verkehrswende? E-Scooter starten durch - aber nur mit Versicherungsplakette - Experten raten allen Verkehrsteilnehmern in der Anfangsphase zur Vorsicht im Umgang mit Elektro-Tretrollern

08.07.2019

In diesen Tagen rollen die ersten E-Scooter durch deutsche Städte, meist noch als Leihfahrzeuge. Seit Mitte Juni ist eine Zulassung solcher Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen möglich - die meisten Hersteller müssen für ihre Modelle aber noch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Ist die Zulassung erfolgt, können Händler und Onlineshops auch an Privatpersonen verkaufen. "Durchstarten dürfen frisch gebackene Besitzer von E-Scootern aber erst, wenn sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben", erklärt Anke Döscher von den VGH Versicherungen.

Auf der Kurzstrecke sinnvolle Alternative zum Auto
 
Befürworter der neuen Elektro-Tretroller sehen diese als sinnvolle Alternative zum Auto. Sie sollen einen wichtigen Beitrag zur Überbrückung der sogenannten "letzten Meile" leisten und die Menschen vor allem bei Kurzstrecken in Großstädten zum Verzicht auf das Auto bewegen. Viele Verkehrsexperten warnen jedoch: Insbesondere in der Anfangsphase sind die Verkehrsteilnehmer noch nicht an die neuen Kleinstfahrzeuge gewöhnt, was zu Unfällen führen kann. Aufgrund der geringen Größe der E-Scooter werden diese im Straßenverkehr noch leichter als Fahrräder übersehen, gleichzeitig aber auch zu einer Gefahr für Fußgänger.
 
Außerdem haben sich die Fahrer von Elektro-Tretrollern noch nicht an die besonderen Eigenschaften ihres Gefährts gewöhnt. Die Kombination aus einem hohen Lenker und kleinen Rädern, die auf jede Unebenheit im Fahrbahnbelag reagieren, gilt unter Experten als brisant. Schon eine falsche Gewichtsverlagerung beim Bremsen kann zum Sturz über die Lenkstange führen. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, doch viele Experten empfehlen diesen Schutz.
 
Haftpflichtversicherung ist ein Muss
 
Wer sich einen E-Scooter mit ABE kauft, muss sich auch um die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kümmern. "Als Nachweis erhält der Versicherungsnehmer eine selbstklebende Plakette, die am Schutzblech des Hinterrades zu befestigen ist", erklärt Anke Döscher. Zudem empfiehlt die VGH-Expertin, dass Fahrer für sich selbst eine private Unfallversicherung abschließen.
 
Fahrer nicht zugelassener E-Scooter machen sich strafbar
 
Zum Problem werden bereits verkaufte E-Tretroller ohne ABE, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und keine Versicherungsplakette erhalten können. Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge schätzt, dass bereits bis zu 250.000 dieser nicht zugelassenen E-Scooter in Deutschland unterwegs sind. Eine Nachrüstung ist zumeist weder technisch möglich noch wirtschaftlich sinnvoll zu bewerkstelligen. Deshalb haben einige Anbieter inzwischen mit einer Umtauschaktion für ältere E-Scooter begonnen.
 
"Fakt ist: Wer mit einem E-Scooter ohne ABE und Versicherungsschutz im öffentlichen Raum unterwegs ist, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Geldbußen von mehreren hundert Euro", warnt die Versicherungsexpertin. Angesichts der öffentlichen Sicherheitsdebatte müssen Nutzer damit rechnen, dass die Polizei vielerorts genauer hinschaut. Anke Döscher: "Wer dann noch einen Unfall verursacht, kann wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden, was sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen kann."
 
Kein Spielzeug - aber klare Spielregeln
 
E-Scooter sind kein Spielzeug. Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gibt es klare Regeln, die man als Nutzer kennen und befolgen muss. Welchen Beitrag diese Fahrzeuge tatsächlich zur Verkehrswende leisten werden, lässt sich erst in einiger Zeit abschätzen. Von zentraler Bedeutung für die Einführung von E-Tretrollern auf deutschen Straßen und für die finanzielle Absicherung ihrer Nutzer ist aber der Versicherungsschutz.
 
 

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