Damit der Verlust der Arbeitskraft nicht …

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Damit der Verlust der Arbeitskraft nicht in Armut endet: Früh gegen Berufsunfähigkeit absichern

02.06.2019

Versorgungslücke privat ausgleichen

Damit Arbeitnehmer im Fall einer Berufsunfähigkeit ihren Lebensstandard aufgrund der finanziellen Einbußen nicht gänzlich aufgeben müssen, bietet der Versicherungsmarkt unterschiedliche Produkte zur privaten Absicherung an. So gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung überwiegend als selbstständige Versicherung oder seltener als Zusatzversicherung (BUZ), letztere in Ergänzung zu einer Rentenversicherung, einer Risikolebensversicherung oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. In der Regel wird ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent geleistet. Eine BUZ kann im Leistungsfall zum Beispiel entweder die laufenden Beiträge des Hauptvertrages übernehmen oder darüber hinaus noch eine zusätzliche Rente zahlen.

Um den zunehmend individuellen Lebenssituationen Rechnung zu tragen, bietet der Markt vermehrt Alternativen zur bisherigen Absicherung. Neben leistungsstarken Premium-Tarifen für Kunden mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis können inzwischen auch abgestufte Varianten bis hin zu Grundfähigkeitsabsicherungen gewählt werden. Ebenso sind Absicherungen mit Hilfe einer Pflegeversicherung möglich.

Kein Verweis auf einen anderen Beruf

„Der große Vorteil einer privaten Versorgung im Vergleich zur gesetzlichen ist, dass die Verweisung auf einen anderen Beruf, den der Betroffene trotz seiner Erkrankung ausüben könnte, wegfällt. Kann der Versicherte nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten, erhält er die Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“, erklärt Frank Heuer. Während der Berufsunfähigkeit wird die vereinbarte Rente bis zum vertraglich festgelegten Ablauf gezahlt. Die Höhe und den Ablauf der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente legt der Kunde bei Vertragsschluss selbst fest. Die Höhe der Absicherung sollte die Lebenssituation umfassend berücksichtigen und mit Hilfe einer detaillierten Versorgungsanalyse im Beratungsgespräch ermittelt werden – im Falle des niedersächsischen Marktführers VGH also durch VGH-Vertreter und in vielen Sparkassen.

 

Pressekontakt:

Worms Christian
Telefon: 0511 362- 3808
Fax: 0511 362- 2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de

 

Unternehmen

VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover

Internet: www.vgh.de

 

Über VGH Versicherungen

Die VGH ist der größte öffentliche Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Schaden- und Personenversicherungen. Rund 4.600 Mitarbeiter sind direkt oder indirekt für den regionalen Marktführer tätig, darunter etwa 500 selbstständige Versicherungskaufleute und ihre Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem zweiten Vertriebspartner, den Sparkassen, bilden sie ein flächendeckendes Servicenetz zur Betreuung von rund 1,9 Millionen Kunden. Nicht nur als Versicherer und Arbeitgeber, auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.

 

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