Damit der Verlust der Arbeitskraft nicht in Armut endet: Früh gegen Berufsunfähigkeit absichern
Viele Arbeitnehmer können im Verlauf ihres Lebens aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Insgesamt gibt es etwa 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland. Jährlich kommen nahezu 170.000 Fälle hinzu.
Nervliche und psychische Erkrankungen wie Burn-Out sind mit weit mehr als 40 Prozent die häufigsten Ursachen für eine Erwerbsminderung, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. „Leider können die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung die Betroffenen nicht vor einer finanziellen Notlage bewahren – hier muss jeder rechtzeitig selbst aktiv werden“, rät Vorsorge-Experte Frank Heuer von den VGH Versicherungen.
Wenn aus temporären Problemen eine Berufsunfähigkeit wird
Dauerhafter Stress auf der Arbeit und körperliche Überlastung können zu Kopfschmerzen, Migräne, psychischen Beschwerden, Magenproblemen und Erkrankungen am Bewegungsapparat führen. Leider schaffen es viele Arbeitnehmer trotz Prävention oder Reha-Maßnahmen nie wieder, ganz beschwerdefrei zu werden. Sie haben Schwierigkeiten, ihre Arbeitskraft zu erhalten, und werden im schlimmsten Fall berufsunfähig.
„Als berufsunfähig gilt derjenige, der seinen Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall für einen längeren Zeitraum von mindestens sechs Monaten voraussichtlich ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kann“, sagt VGH-Experte Heuer.
Geringe gesetzliche Leistungen im Ernstfall
Liegt eine Berufsunfähigkeit vor und wird ein entsprechender Antrag genehmigt, besteht Anspruch auf eine halbe gesetzliche Rente. Allerdings gilt dies nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind, und nur für Betroffene, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. „Um den Lebensstandard ausschließlich mit der Leistung aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung zu halten, ist diese zu gering“, erklärt Frank Heuer. Zudem erfüllen immer weniger Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen des begrenzenden Geburtsjahrgangs.
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, kann keine Berufsunfähigkeitsrente, sondern lediglich eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Um eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sein, mindestens drei Stunden täglich irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und erhält eine halbe Rente. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle. Geschlechterübergreifend beläuft sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Neu-Rentnern nur auf rund 750 Euro monatlich.