Endlich Klarheit in der Lebensversicherung? Reform …

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Endlich Klarheit in der Lebensversicherung? Reform hebt Transparenz auf ein höheres Niveau

04.03.2019

• Policen Direkt legt erste große Transparenzstudie zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherung nach neuer gesetzlicher Verordnung vor. • 60 von 73 untersuchten Lebensversicherern erfüllen aktuell die gesetzlichen Mindestanforderungen. • Chefaktuar Kühl: „Zur Beurteilung der Qualität und Entwicklung der individuellen Altersvorsorge braucht es zusätzliche Angaben.“


Die Neuregelung des §155 VVG zeigt Wirkung in der Lebensversicherung: Die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer hat ihre Standmitteilungen überarbeitet und erfüllt die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen. Einige haben ihre Infobriefe vollkommen neugestaltet und geben ihren nun Kunden deutlich mehr Informationen. Das zeigt die erste große systematische Transparenzstudie von Policen Direkt zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherung.

„Unsere Untersuchung zeigt, dass die Gesetzesänderung notwendig war. Der Wildwuchs der Standmitteilungen ist damit zwar noch nicht gänzlich beseitigt, dennoch profitieren Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreichenderen Informationen“, erklärt Policen Direkt Chefaktuar Henning Kühl.

Die Ergebnisse in der Übersicht

•    60 von 73 untersuchten Lebensversicherer erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. Von einigen Versicherungen erhalten die Kunden nun daher erstmals automatisch jährlich einen Rückkaufswert und eine Todesfallleistung.
•    21 Lebensversicherer melden dazu alle weitere wichtigen Informationen, die Policen Direkt noch als elementar ansieht. Dadurch können die Kunden dieser Unternehmen die Werte ihrer Verträge und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr besser verstehen.


Die detaillierten Ergebnisse und weitere Befunde zu den einzelnen Lebensversicherern finden sich auf der Website standmitteilungen.de

Bewertet werden auch die Angaben zur Beteiligung an den Bewertungsreserven. Das Ergebnis zeigt, dass hier weitere Vorgaben vom Gesetzgeber zur einheitlichen und verständlicheren Darstellung notwendig sind. Ebenfalls auf der Studienwebsite: eine Kurz-Analyse zur Verständlichkeit der Infobriefe, die aber nicht in die Gesamtpunktzahl der Transparenzstudie eingegangen ist.

Was Lebensversicherer ihren Kunden jetzt mitteilen müssen

Wer rechtzeitig und zusätzlich fürs Alter vorsorgt, will wissen, ob das Geld für die Zukunft auch gut und sicher angelegt ist. Die zentrale Frage der Vorsorgesparer: Reicht die private Lebensversicherung, die Rentenlücke zu schließen? Die Neuregelung des §155 VVG, ist hier ein Riesenfortschritt für alle Versicherungsnehmer, die auf Produkte der kapitalbildenden Lebensversicherung setzen. Jetzt müssen Versicherer über die folgenden Punkte informieren:

•    Todesfall-Leistung,
•    garantierte Ablaufleistung,
•    garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung
•    und aktueller Auszahlungsbetrag des Vertrages.
•    Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln.

 

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