Selbstbestimmt leben bis ins hohe Alter …

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Selbstbestimmt leben bis ins hohe Alter - Was Mieter beim altersgerechten Umbau ihrer Wohnung beachten sollten

17.12.2018

Fördermöglichkeiten für Umbau und Smart Home
Stimmt der Vermieter der altersgerechten Anpassung der Wohnung zu, gilt zu klären, wer die Kosten dafür übernimmt. Da der Umbau den Wert der Wohnung steigert, ist es möglich, dass sich der Vermieter an den Kosten beteiligt – oder sie komplett übernimmt und später auf die Miete umlegt. Wer als Mieter die Kosten selbst tragen muss, für den kann das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) interessant sein. Unabhängig vom Alter des Antragstellers fördert die KfW aktuell den altersgerechten Umbau durch zinsgünstige Kredite – dem KfW 159 – und Zuschüsse, beispielsweise KfW 455-B für Barrierereduzierung. Kombinieren lassen sich verschiedene Angebote aus diesem Förderprogramm allerdings nicht. Übrigens: Die KfW unterstützt im Rahmen dieses Förderprogramms auch Smart Home-Systeme. Um eine Förderung zu erhalten, sollten Interessenten die Maßnahmen zunächst mit einem Sachverständigen oder einer Wohnberatungsstelle planen. Anschließend müssen sie einen Antrag stellen. Ein Zuschuss lässt sich schnell und einfach auf dem KfW-Zuschussportal beantragen. Für Kredite gilt das sogenannte Hausbankprinzip, das bedeutet: Interessenten gehen zu ihrem Ansprechpartner bei ihrer Hausbank. Dieser beurteilt die Pläne und entscheidet, ob er das Vorhaben begleitet. Anschließend stellt er den Antrag bei der KfW. Erst wenn die Antragssteller eine Zusage der KfW für ein Förderprogramm erhalten haben, können sie die Umbauarbeiten beauftragen – sonst fließt kein Geld. Wichtig zu wissen: „Wer von den Zuschüssen der KfW profitieren möchte, sollte die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchführen lassen und nicht von einem handwerklich begabten Privatmann. Andernfalls könnte die KfW die Förderung ablehnen“, so Mertens. Daneben stehen Interessierten abhängig vom jeweiligen Bundesland weitere Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Und wenn beim Mieter ein Pflegegrad vorliegt, ist auch von der Pflegeversicherung oder -kasse ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich. Voraussetzung: Ein Gutachter der medizinischen Dienste hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Umbaumaßnahme trägt maßgeblich zur Eigenständigkeit oder Pflegeerleichterung bei. Das Sozialamt fördert – abhängig vom Einkommen des Antragstellers – ebenfalls einen altersgerechten Umbau. Eine Übersicht über verschiedene Fördermaßnahmen finden Interessierte beispielsweise auf dem Serviceportal „Zuhause im Alter“ des BMFSFJ.

 
Absicherung für den Fall der Fälle
Egal ob der Umbau bezuschusst wird oder nicht: Er ist in jedem Fall mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Kommt es beispielsweise zu einem Brand oder Leitungswasserschaden, sind die bereits vorhandenen altersgerechten Umbauten innerhalb der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Entsteht in der Zeit vor einem altersgerechten Umbau ein Schaden, übernimmt eine gute Police die Mehrkosten, wenn der Betroffene die beschädigten Gebäudeteile alters- oder behindertengerecht umbauen möchte. Das könnte zum Beispiel das Ersetzen einer Duschwanne durch einen ebenerdigen Einstieg oder die rollstuhlgerechte Verbreiterung der Türen sein. „Läuft die Wohngebäudeversicherung über den Vermieter, sollten Interessenten das Gespräch suchen und gegebenenfalls ihren Versicherungsschutz sowie die Versicherungssumme entsprechend anpassen“, rät der Versicherungsexperte.

 

ERGO Group AG
Media Relations
Dr. Claudia Wagner
Tel. 0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de

 

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