Selbstbestimmt leben bis ins hohe Alter …

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Selbstbestimmt leben bis ins hohe Alter - Was Mieter beim altersgerechten Umbau ihrer Wohnung beachten sollten

17.12.2018

Selbstbestimmt leben bis ins hohe Alter - Was Mieter beim altersgerechten Umbau ihrer Wohnung beachten sollten © ERGO

Zuhause ist es am schönsten: Aus diesem Grund möchten auch Senioren möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben. Um altersgerecht zu wohnen, sind allerdings häufig Umbaumaßnahmen notwendig. Mieter müssen dazu in vielen Fällen mit ihrem Vermieter sprechen. Welche Veränderungen sie vornehmen dürfen, weiß Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Rolf Mertens, Experte von ERGO, zeigt auf, welche technischen Hilfsmittel Senioren den Alltag erleichtern und welche Fördermaßnahmen es gibt.


Die eigenen vier Wände sind viel mehr als nur ein Dach über dem Kopf – sie tragen wesentlich zur Lebensqualität und Zufriedenheit bei. Und gerade für ältere Menschen ist die Wohnung der zentrale Lebensort: Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verbringen Senioren dort mindestens 20 Stunden pro Tag. Mit zunehmendem Alter nehmen jedoch die körperlichen Beschwerden zu – dann können Türschwellen oder der Einstieg in die Badewanne zum Hindernis werden und die tägliche Routine erschweren. Doch das bedeutet nicht, dass sich ältere Menschen von ihrer Wohnung trennen müssen. „Mit ein paar Umbaumaßnahmen lässt sich die Wohnung dem Alter entsprechend fit machen. Aber: Wer seine Wohnung gemietet hat, der benötigt für solche Maßnahmen das Einverständnis des Vermieters“, weiß Michaela Rassat und verweist auf § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 
Vermieter informieren und Umbau planen
Altersgerechte bauliche Veränderungen können beispielsweise eine ebenerdige Dusche oder eine seniorengerechte Badewanne sein. Wer auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist, braucht gegebenenfalls breitere Türen. Auch niedrigere Lichtschalter, zusätzliche Haltegriffe im Bad und die Beseitigung von Türschwellen kommen in Frage. „Einen rechtlichen Anspruch auf einen altersgerechten Umbau der Wohnung durch den Vermieter haben Mieter nicht. Der Vermieter muss allerdings dem Umbauwunsch zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse am Umbau hat”, so die D.A.S. Juristin. Dies ist immer der Fall, wenn die Maßnahmen dazu beitragen können, dem Mieter trotz körperlicher Beeinträchtigungen ein normales Leben zu ermöglichen. Um reine Bequemlichkeit darf es allerdings nicht gehen. Verweigern kann der Vermieter seine Zustimmung zum Umbau, wenn seine Interessen schwerer wiegen als die des Mieters – zum Beispiel, wenn Umbaumaßnahmen unverhältnismäßig lange andauern und dadurch die anderen Mieter beeinträchtigen würden. Auch kann der Vermieter seine Zustimmung davon abhängig machen, dass der Mieter eine zusätzliche angemessene Kaution für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes hinterlegt. Am besten ist es, sich das Vorhaben schriftlich vom Vermieter erlauben zu lassen, selbst kleine Veränderungen wie Haltegriffe oder Handläufe. Der Vermieter hat grundsätzlich Anspruch auf einen Rückbau der Umbauten bei Auszug. Allerdings können Vermieter und Mieter eine Vereinbarung treffen, in der der Vermieter darauf verzichtet. Das kann durchaus ratsam sein, da die Barrierefreiheit den Wert der Wohnung eher erhöht. „Fallen die Umbauten recht groß aus, ist es sinnvoll, einen erfahrenen Berater zu kontaktieren, der bei der Planung unterstützt. Ärzte, Pflegeeinrichtungen oder Reha-Kliniken sind geeignete erste Anlaufstellen, sie verweisen an die entsprechenden Ansprechpartner“, weiß Rassat. Die Berater helfen nicht nur bei der Planung, sondern klären auch auf, welche Förderungen möglich sind. In einigen Fällen helfen bereits kleine Veränderungen, die eigenen vier Wände altersgerecht zu gestalten: Wer sich von sperrigen Möbeln verabschiedet, sorgt für mehr Bewegungsfreiheit. Stolperfallen wie Stufen oder Schwellen können Mieter mit farblichen Markierungen versehen, damit sie besser sichtbar sind.
 
Smarte Technik für den Alltag
Neben Stufen oder Badewannen können auch alltägliche Handgriffe für Senioren zur Hürde werden. „Unterstützen können dabei Smart Home-Systeme, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren ausgerichtet sind. Solche Systeme werden unter dem Begriff „Ambient Assisted Living“ (AAL) zusammengefasst“, erklärt Rolf Mertens. Besonders hilfreich sind beispielsweise Bewegungssensoren, die automatisch das Licht einschalten, wenn eine Person den Raum betritt. Auch am Bett lassen sich solche Sensoren installieren. Das ist laut ERGO Experten besonders praktisch, denn: „Wer nachts aufstehen muss, muss nicht erst im Dunkeln mühsam den Lichtschalter suchen. Das Licht geht sofort an, wenn der Sensor das Aufsetzen der Füße auf dem Boden registriert.“ Das sorgt für sichere Wege. Trotz aller Vorsicht lassen sich Stürze aber nicht immer vermeiden. Sturzsensoren in Kombination mit einer Notruffunktion sind dafür die Lösung: Im Boden eingelassene, druckempfindliche Sensoren senden bei einem Sturz dem Pflegepersonal oder den Verwandten eine Nachricht auf Smartphone oder Tablet. Intelligente Technik kann auch die Hausarbeit erleichtern: „Staubsaugroboter beispielsweise kommen wegen ihrer geringen Höhe problemlos an schwer erreichbare Stellen wie unter Sofas oder Betten – damit werden Gelenke und Rücken der Besitzer geschont“, so Mertens.
 
 

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