Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes - Chancen der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung nutzen
Portabilität von Daten bei Anbieterwechsel
Die gematik muss die Anforderungen bei allen medizinischen Anwendungen so spezifizieren, dass die Versicherten beim Wechsel eines Anbieters keinen Verlust ihrer Daten erleiden. Die Anbieter werden durch die Zulassung dazu verpflichtet, dass die Daten und Berechtigungen aller Versicherten auch beim Wechsel auf einen neuen Anbieter über eine Standardschnittstelle ohne Aufwand für die Versicherten vollständig migriert werden können.
Neugestaltung der Finanzierungsverantwortung für die TI
Die Digitalisierung ist ein Prozess, der alle Bereiche der Gesellschaft betrifft und nicht in der alleinigen Finanzierungsverantwortung der GKV liegt. Allen an der TI Teilnehmenden (Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken usw.) und deren Anwendungen kommt eine grundsätzliche Investitionsverantwortung auch im Hinblick auf die Anpassung an zeitgemäße Standards zu.
Nach wie vor hält der GKV-Spitzenverband die gesetzlich bedingten „Konstruktionsfehler“ der gematik für eine Ursache der bisherigen Verzögerungen. Der Widerspruch zwischen der 100-prozentigen Finanzierungsverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen Seite und die aufgeteilte Entscheidungsverantwortung auf der anderen Seite führt zu zeitraubenden Entscheidungsprozessen bei der Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Um weitere für die Beitragszahlenden teure Blockaden zu vermeiden, müssen die Entscheidungsstrukturen der gematik daher gestrafft werden. Die Gestaltungsverantwortung der Krankenkassen ist zu erweitern, da sie für die gematik die Finanzierungsverantwortung tragen.
Pressekontakt:
Florian Lanz
Telefon: 030 206288-4201
Fax: 030 206 288- 84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
Unternehmen
GKV - Spitzenverband
Reinhardtstr. 28
10117 Berlin
Internet: www.gkv-spitzenverband.de
Über GKV - Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 118 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern.
Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.