Rechtsschutzrating 2018 von Franke und Bornberg: …

Rechtsschutzrating 2018 von Franke und Bornberg: Viel Licht - aber auch Schatten

26.03.2018

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat nach der Erstauflage im letzten Jahr ihr Rating für private Rechtsschutzversicherungen aktualisiert. Fazit: Transparenz belebt das Geschäft - noch mehr Tarife als im Vorjahr erhalten die Top-Bewertung FFF.


Rechtsschutzversicherungen haben sich zu einem wichtigen Bestandteil der Versicherungslandschaft entwickelt. Für Ende 2016 weist der Versichererverband GDV rund 22 Millionen Verträge mit einem gebuchten Bruttobeitrag von knapp 3,83 Milliarden Euro aus. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Beitragseinnahmen damit um fast 25 Prozent gestiegen. Auch aus Verbrauchersicht gewinnt Rechtsschutz an Bedeutung, denn der Bedarf ist offensichtlich: Auf je 100 Einwohner kamen 2016 immerhin 25,1 Streitfälle.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg begleitet Vermittler und Verbraucher seit mehr als 20 Jahren durch die komplexe Welt der Versicherungen. Private Rechtsschutzversicherungen haben die Analysten vor gut einem Jahr erstmals unter die Lupe genommen. Jetzt legt Franke und Bornberg ein Folgerating vor. Es konzentriert sich, wie schon das Erstrating, auf Tarife mit Versicherungsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der untersuchten Tarife von 141 auf 256. Dieser Anstieg ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Franke und Bornberg für stark modular aufgebaute Tarifwerke mit vielen hinzu wählbaren Bausteinen nun noch mehr Kombinationen berücksichtigt hat.

Hohe Leistungsdichte, bedarfsgerechtes Angebot wächst

Für das aktuelle Rating wurden erneut 78 Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen herangezogen. Sie umfassen Leistungen und Merkmale, die für Verbraucher relevant sind. Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, zieht eine positive Bilanz: „Die Leistungsdichte hat gegenüber dem Vorjahr sogar noch zugenommen. Einige Anbieter schafften dank kundenfreundlicher Verbesserungen jetzt den Sprung in die höchste Leistungsklasse. Im aktuellen Rating konnten wir immerhin an rund vier von zehn Tarifen unsere Höchstnote FFF vergeben.“ Hier erweist sich gerade die modulare Struktur mit optionalen Bausteinen als klarer Vorteil. Für Kunden ebenfalls erfreulich: Top-Leistungen kosten oft nicht mehr als ein schlechterer Tarif.

Seit dem Erstrating haben die Analysten einige Fortschritte beobachtet, beispielsweise beim Thema Internet. Hier bieten mittlerweile mehr Tarife Versicherungsschutz für private Internetnutzer, die wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Zudem sind die Erstattungsgrenzen gestiegen, bleiben aber weiterhin ausbaufähig, wie die aktuellen Zahlen zeigen. Oft beginnt die Leistung bei den Kosten für eine Erstberatung und endet mit höchstens 1.000 Euro pro Kalenderjahr. In vielen Fällen wird dieser Betrag jedoch nicht ausreichen, um die Anwaltskosten zu decken. Nur eine einzige Gesellschaft – die D.A.S. - geht mit 10.000 Euro je Versicherungsfall deutlich darüber hinaus und hat das Potential zum Trendsetter. Ebenfalls zugelegt hat die Anzahl der Tarife, die Versicherte unterstützen, falls deren Online-Reputation von Dritten geschädigt wurde. Der Schutz erstreckt sich darauf, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Michael Franke begrüßt die aktuellen Trends: „Für viele Menschen hat sich das Internet im Alltag längst zu einem unverzichtbaren Begleiter entwickelt. Da ist es nur konsequent, wenn Rechtsschutzversicherer ihre Kunden auch in der digitalen Welt begleiten. Hier sehe ich erste Fortschritte, aber noch deutliche Potentiale für weitere Verbesserungen“.

Willkommen im Leben

Auch in anderen Lebensbereichen richten sich die Gesellschaften mittlerweile stärker an der Lebenswirklichkeit und dem tatsächlichen Bedarf ihrer Kunden aus. So liegen Deckungserweiterung auf Sozial-, Steuer- und Verwaltungsverfahren ebenso im Trend wie kundenfreundliche Entwicklungen beim Arbeitsrechtsschutz, z.B. in Form einer erweiterten Kostenübernahme bei Aufhebungsvereinbarungen. Die sind im klassischen Rechtsschutz nicht abgedeckt, weil der Versicherungsfall zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung noch gar nicht eingetreten ist. Immer mehr Rechtsschutztarife dehnen zudem den Schutz aus auf Eltern, Großeltern und sonstige Verwandte.

Der Notenspiegel zeigt jedoch auch, dass längst nicht bei jedem Angebot die Qualität stimmt. Abgespeckte Produktvarianten sind zwar vom Preis her gesehen oft im Vorteil, bieten aber auch nur einen lückenhaften Schutz. Insbesondere bei der Übernahme der Kosten für außergerichtliche Verfahren trennt sich hier die Spreu vom Weizen. Das Ratingverfahren von Franke und Bornberg untersucht daher detailliert das Kleingedruckte und macht die Leistungsunterschiede transparent.

 

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