Krankengeld: Die wichtigsten Antworten Wer zahlt …

Krankengeld: Die wichtigsten Antworten Wer zahlt wann, in welcher Höhe und wie lange?

21.02.2018

Dr. Stephan Renners © ROLAND

Dr. Stephan Renners

Welche Höhe hat das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (und 103,25 Euro pro Tag). „Wird beispielsweise bei Akkordmitarbeitern ein schwankendes Entgelt geleistet, wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zu Grunde gelegt“, sagt der Anwalt. Liegt das monatliche Bruttogehalt über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 4.425 Euro), wird diese als Grundlage genommen. Wer die Lücke zwischen dem üblichen Nettoverdienst und dem Krankengeld schließen möchte, kann privat eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Das Krankengeld läuft aus – was passiert, wenn man nicht wieder arbeiten kann?

Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbsminderungsrente nicht oder noch nicht bewilligt wurde, hat der Erkrankte Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt es ein Jahr lang, Ältere stufenweise länger. Ab 58 Jahren wird es zwei Jahre lang gezahlt. Danach gibt es das wesentlich geringere Arbeitslosengeld II.

Hat man Anspruch auf eine betriebliche Wiedereingliederung?

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, erkrankten Mitarbeitern ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Im Gegenteil können sie sogar verlangen, dass der Arbeitnehmer erst dann zurückkehrt, wenn seine Arbeitsfähigkeit vollständig wiederhergestellt ist. Jedoch hat sich die stufenweise Wiedereingliederung – oft auch „Hamburger Modell“ genannt – in der Praxis häufig als erfolgreich erwiesen. Mit der langsamen Steigerung der Arbeitszeit kann sich der Mitarbeiter wieder an die bisherige Arbeitsbelastung gewöhnen. Währenddessen erhält er weiter Krankengeld.

 

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