Skilaufen: Versicherungen sind ein Muss - ARAG Experten sagen, welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten.
Bei sonnigem Winterwetter und frischem Pulverschnee zieht es viele Wintersportfans über die Weihnachtstage in die Berge und auf die Pisten. Doch Skilaufen und Snowboardfahren sind nicht ohne Risiko: In der Saison 2015/16 verletzten sich rund 40.000 Deutsche beim Skifahren. Damit das Skivergnügen nach einem Unfall nicht zum Albtraum wird, sollten Wintersportler nicht nur an die körperliche Vorbereitung denken. Mindestens genauso wichtig ist es, im Ernstfall richtig abgesichert zu sein. Welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten, sagen ARAG Experten.
Auslandsreisekrankenversicherung
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat zwar auch in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in einigen weiteren Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung. Dazu muss die europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden. Sie befindet sich in der Regel auf der Rückseite der deutschen Karte. Erstattet werden aber regelmäßig nur die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vertragssätze, sprich das, was von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wird. Wird nach einem Skiunfall eine ambulante oder stationäre Behandlung notwendig, können deshalb erhebliche Zuzahlungen notwendig werden. Ist im Ernstfall gar nur ein Privatarzt oder ein privates Krankenhaus erreichbar, bleibt der Urlauber unter Umständen auf einem Großteil der Kosten sitzen. Die ARAG Experten empfehlen daher nicht nur für den Skiurlaub in den Rocky Mountains, sondern auch für das innereuropäische Schneevergnügen dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Diese übernimmt dann die Differenz zwischen den im Urlaubsland geltenden Vertragssätzen und den tatsächlich angefallenen Kosten. Außerdem deckt sie die Kosten für einen unter Umständen erforderlichen Rücktransport nach Deutschland ab. Teuer kann es ohne eine solche Versicherung auch werden, wenn eine Bergung oder Rettung per Helikopterflug von der Piste ins Tal notwendig wird: In Österreich etwa werden diese Kosten nämlich vom heimischen Versicherer nicht oder nicht vollständig ersetzt, so dass auch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung insoweit außen vor ist.