HDI schützt Kfz-Zulieferer vor finanziellen Folgen …

HDI schützt Kfz-Zulieferer vor finanziellen Folgen von Rückruf-Aktionen

09.11.2017

HDI schützt Kfz-Zulieferer vor finanziellen Folgen von Rückruf-Aktionen © HDI/ Thomas Bach

HDI Versicherung AG, Gebäude in Hannover

• Neue Police "Kfz-Zulieferer+" bietet erweiterte Deckung für Austauschkosten • Internationale Programme sorgen für weltweiten Versicherungsschutz

Die HDI Global SE (HDI) hat für Kfz-Zulieferer eine neue Versicherungslösung entwickelt. Der Industrieversicherer aus der Talanx-Gruppe schützt damit Zulieferer, wenn sie von einem Automobilhersteller für die Kosten eines Kfz-Rückrufs in Anspruch genommen werden - unabhängig davon, ob es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme handelt oder nicht. Wenn zum Beispiel ein Kfz-Hersteller mangelhafte Zulieferer-Teile im Rahmen einer Rückruf-Aktion von Werkstätten ausbauen und mangelfreie Teile einbauen lässt, können Kosten im zwei- oder sogar dreistelligen Millionen-Euro-Bereich entstehen.

HDI hebt mit der neuen Police die bislang in solchen Versicherungslösungen übliche Trennung von Maßnahmen zur behördlich vorgeschriebenen Gefahrenabwehr (z.B. Rückruf) und Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr auf (Maßnahme am Kfz ohne behördlich angeordneten Rückruf).

"Das hört sich auf den ersten Blick unspektakulär an", sagt Thomas Noth, Haftpflicht-Experte der HDI Global SE. "Es ist aber spektakulär: Diese Trennung führte bislang innerhalb der Versicherungsverträge zu unterschiedlichen Deckungen: Die Deckung für Maßnahmen innerhalb der Gefahrenabwehr war bisher breiter - es standen dafür mehr versicherte Kostenpositionen zur Verfügung als bei der Deckung für Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr. Jetzt steht die breitere Deckung generell zur Verfügung."

Für den Versicherungsnehmer ist diese Neuerung im Schadenfall von großem Vorteil: Es entfällt künftig die rechtlich kniffelige Frage, ob man sich bereits im Bereich der Gefahrenabwehr bewegt (breite Deckung) oder noch außerhalb (engere Deckung). Für den Versicherungsnehmer ist jetzt immer klar: Er erhält die breite Deckung. Zudem entfallen mit der Auflösung der Trennung auch mögliche unterschiedliche Selbstbehalte und Deckungssummen.

 

 

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