Zwei Drittel der Patienten wünschen sich eine digitale Rechnung von ihrem Arzt
Ab 2019, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte in der Telematikinfrastruktur (TI) erfüllt sind, haben Ärzte dann die Möglichkeit, medizinische Daten nach der Freigabe durch den Patienten in die vollintegrierte, elektronische Patientenakte – die CGM LIFE Gesundheitsakte – zu überführen und über die TI anderen Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Mit der Bereitstellung dieses Services unterstreichen AXA und CGM einmal mehr ihren Anspruch, bei der Entwicklung digitaler Angebote für den Gesundheitsmarkt neue Standards zu setzen. Die gemeinsam entwickelte Plattform ist für die Nutzung durch alle Privatkrankenversicherungen ausgelegt und bietet Lösungen für vollversicherte Kunden, aber auch Beihilfeergänzungsversicherte. Erst kürzlich hatten zwei weitere Private Krankenversicherungen bekanntgegeben, das ePortal ihren Versicherten zugänglich zu machen.
Über die Studie
Die vom Versicherer AXA und dem eHealth-Unternehmen CompuGroup Medical (CGM) beauftragten Umfragen wurde vom Meinungsforschungsinstitut forsa im Zeitraum vom 13. bis 27. Juli 2017 (1009 Privatkrankenversicherte) sowie vom 17. Juli bis 3. August 2017 (100 Allgemeinärzte) durchgeführt. Die Befragung der zufällig ausgewählten 1009 Privatkrankenversicherten in Deutschland erfolgte mithilfe des bevölkerungsrepräsentativen Befragungspanels forsa.Omninet. Die Befragung der per Zufallsverfahren ausgewählten 100 niedergelassenen Ärzte in Deutschland wurde mithilfe computergestützter Telefoninterviews (C.A.T.I.) umgesetzt. Grundlage für beide Erhebungen waren strukturierte Fragebögen mit offenen sowie geschlossenen Fragen. Ziel der Studie war es, auf Grundlage der Erhebungsergebnisse valide Zielgruppenaussagen bezüglich der Akzeptanz bestimmter digitaler Angebote (z. B. digitales Rechnungsmanagement, elektronische Patientenakte etc.) im deutschen Gesundheitswesen abzuleiten sowie das Verhalten der Zielgruppen im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten (z. B. Nutzung digitaler Angebote, Rechnungserstellung bzw. Rechnungsprüfung und -weiterleitung etc.) zu untersuchen.