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IGES-Studie zur „Beitragsentwicklung in der PKV“ - Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau

15.08.2017

Abbildung 1: Durchschnittliche Beiträge der Beihilfeversicherten 2015

© Debeka

 

Die Gründe für Beitragsveränderungen in der privaten Krankenversiche­rung sind vielfältig und häufig abhängig von individuellen Umständen. Ins­besondere das individuelle Wahlverhalten oder Veränderungen der indivi­duellen Lebensumstände der Versicherten (z. B. Tarifwechsel, Verände­rungen/Verlust des Beihilfeanspruchs) können zu Beitragssprüngen füh­ren. Beitragsanpassungen seitens des Versicherers infolge einer Anpas­sung der Rechnungsgrundlagen an die tatsächliche Entwicklung gehören auch zu den Gründen für Beitragsänderungen. Ebenso haben gesetzliche oder regulatorische Maßnahmen (z. B. die Einführung des gesetzlichen Bei­tragszuschlags) in der Vergangenheit zu Beitragserhöhungen geführt. In der Studie werden alle im Zeitraum von 1995 bis 2015 beobachteten Ver­änderungen des gezahlten Beitrags berücksichtigt.

Die versichertenindividuellen Umstände stehen jedoch im Fokus der Be­trachtungen. Diese wurden im Hinblick auf das Auftreten von hohen und/oder sprunghaften Beitragsentwicklungen detailliert untersucht.

Zu den versichertenindividuellen Umständen zählt grundsätzlich auch die Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlages in Höhe von 10 Prozent zum Jahrtausendwechsel, da ein Widerspruchsrecht bestand. Hierbei ha­ben die Versicherten zunächst bis zum Alter 60 einen um 10 Prozent er­höhten Beitrag zu zahlen, ab Alter 65 werden diese Mittel dann zur Ver­meidung bzw. Begrenzung von Beitragserhöhungen verwendet. Während der beitragserhöhende Effekt der Einführung des Zuschlages vollständig in die Datengrundlage einfließt, zeigt sich dessen beitragssenkender Einfluss aufgrund des späteren Einsatzes der ange­sammelten Mittel nur marginal. Daher wurde in der Studie für weitere Betrachtungen der Einfluss der Ein­führung des Zuschlags eliminiert, dabei zeigen sich die hier dargestellten Ergebnisse.

Für die Gruppe der Arbeitnehmer und Selbstständigen mit rund 45.000 Personen sind die Beiträge in 17,0 Prozent der Fälle nennenswert stärker gestiegen als der GKV-Höchstbeitrag.

Aufgrund ihres systematisch geringeren Prämienniveaus hatten die knapp 650.000 Beihilfeversicherten nach diesem am GKV-Höchstbeitrag orien­tierten Maßstab dagegen kaum starke Beitragssteigerungen. Hier sind die Beiträge in 0,2 Prozent der Fälle stärker gestiegen.

Neben der Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV wurden in der Stu­die zwei weitere Referenzmaßstäbe für starke Beitragsänderungen her­angezogen. So wurden die Versicherungsverläufe von Personen mit stark sprunghaften Beitragsentwicklungen untersucht und über einen endogenen Maßstab die Personen mit den relativ höchsten Erhöhungen innerhalb ihrer Gruppe identifiziert.

Von einer stark sprunghaften Beitragsentwicklung sind laut der Studie 17,0 Prozent der Beihilfeversicherten und 12,2 Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen betroffen. Grundsätzlich stehen den Jahren mit für die einzelnen Versicherten starken Beitragssprüngen stets Jahre ohne Bei­tragsänderungen, nur sehr geringen Beitragserhöhungen oder sogar Bei­tragssenkungen gegenüber. In der langen Sicht kann eine sprunghafte Er­höhung des Versicherungsbeitrags von einem auf das andere Jahr nicht per se als Indikator für eine problematische Beitragsentwicklung herange­zogen werden, obwohl gerade diese eine starke Erhöhung subjektiv von den Betroffenen als besonders belastend oder unangemessen empfunden wird.

Gemäß dem in der Studie herangezogenen endogenen Maßstab sind die prozentualen Erhöhungen bei den Arbeitnehmern und Selbstständigen für 2,1 Prozent der Versicherten als überdurchschnittlich hoch einzustufen, bei den Beihilfeversicherten trifft dies auf 13,4 Prozent zu. Dementsprechend wurde die Beitragsentwicklung für den Großteil der Versicherten als durch­schnittlich bzw. unterdurchschnittlich eingestuft. Die überdurchschnittlichen Steigerungen sind häufig auf versichertenindividuelle Gegebenheiten zu­rückzuführen, bei Beihilfeversicherten zum Beispiel auf eine Reduzierung des Beihilfeanspruchs (etwa bei familienstandsbezogener Beihilfe).

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