IGES-Studie zur „Beitragsentwicklung in der PKV“ - Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau
Abbildung 1: Durchschnittliche Beiträge der Beihilfeversicherten 2015
Die Gründe für Beitragsveränderungen in der privaten Krankenversicherung sind vielfältig und häufig abhängig von individuellen Umständen. Insbesondere das individuelle Wahlverhalten oder Veränderungen der individuellen Lebensumstände der Versicherten (z. B. Tarifwechsel, Veränderungen/Verlust des Beihilfeanspruchs) können zu Beitragssprüngen führen. Beitragsanpassungen seitens des Versicherers infolge einer Anpassung der Rechnungsgrundlagen an die tatsächliche Entwicklung gehören auch zu den Gründen für Beitragsänderungen. Ebenso haben gesetzliche oder regulatorische Maßnahmen (z. B. die Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlags) in der Vergangenheit zu Beitragserhöhungen geführt. In der Studie werden alle im Zeitraum von 1995 bis 2015 beobachteten Veränderungen des gezahlten Beitrags berücksichtigt.
Die versichertenindividuellen Umstände stehen jedoch im Fokus der Betrachtungen. Diese wurden im Hinblick auf das Auftreten von hohen und/oder sprunghaften Beitragsentwicklungen detailliert untersucht.
Zu den versichertenindividuellen Umständen zählt grundsätzlich auch die Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlages in Höhe von 10 Prozent zum Jahrtausendwechsel, da ein Widerspruchsrecht bestand. Hierbei haben die Versicherten zunächst bis zum Alter 60 einen um 10 Prozent erhöhten Beitrag zu zahlen, ab Alter 65 werden diese Mittel dann zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Beitragserhöhungen verwendet. Während der beitragserhöhende Effekt der Einführung des Zuschlages vollständig in die Datengrundlage einfließt, zeigt sich dessen beitragssenkender Einfluss aufgrund des späteren Einsatzes der angesammelten Mittel nur marginal. Daher wurde in der Studie für weitere Betrachtungen der Einfluss der Einführung des Zuschlags eliminiert, dabei zeigen sich die hier dargestellten Ergebnisse.
Für die Gruppe der Arbeitnehmer und Selbstständigen mit rund 45.000 Personen sind die Beiträge in 17,0 Prozent der Fälle nennenswert stärker gestiegen als der GKV-Höchstbeitrag.
Aufgrund ihres systematisch geringeren Prämienniveaus hatten die knapp 650.000 Beihilfeversicherten nach diesem am GKV-Höchstbeitrag orientierten Maßstab dagegen kaum starke Beitragssteigerungen. Hier sind die Beiträge in 0,2 Prozent der Fälle stärker gestiegen.
Neben der Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV wurden in der Studie zwei weitere Referenzmaßstäbe für starke Beitragsänderungen herangezogen. So wurden die Versicherungsverläufe von Personen mit stark sprunghaften Beitragsentwicklungen untersucht und über einen endogenen Maßstab die Personen mit den relativ höchsten Erhöhungen innerhalb ihrer Gruppe identifiziert.
Von einer stark sprunghaften Beitragsentwicklung sind laut der Studie 17,0 Prozent der Beihilfeversicherten und 12,2 Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen betroffen. Grundsätzlich stehen den Jahren mit für die einzelnen Versicherten starken Beitragssprüngen stets Jahre ohne Beitragsänderungen, nur sehr geringen Beitragserhöhungen oder sogar Beitragssenkungen gegenüber. In der langen Sicht kann eine sprunghafte Erhöhung des Versicherungsbeitrags von einem auf das andere Jahr nicht per se als Indikator für eine problematische Beitragsentwicklung herangezogen werden, obwohl gerade diese eine starke Erhöhung subjektiv von den Betroffenen als besonders belastend oder unangemessen empfunden wird.
Gemäß dem in der Studie herangezogenen endogenen Maßstab sind die prozentualen Erhöhungen bei den Arbeitnehmern und Selbstständigen für 2,1 Prozent der Versicherten als überdurchschnittlich hoch einzustufen, bei den Beihilfeversicherten trifft dies auf 13,4 Prozent zu. Dementsprechend wurde die Beitragsentwicklung für den Großteil der Versicherten als durchschnittlich bzw. unterdurchschnittlich eingestuft. Die überdurchschnittlichen Steigerungen sind häufig auf versichertenindividuelle Gegebenheiten zurückzuführen, bei Beihilfeversicherten zum Beispiel auf eine Reduzierung des Beihilfeanspruchs (etwa bei familienstandsbezogener Beihilfe).