Jung, DMS & Cie.: Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen gilt ab sofort nicht mehr als Anlagevermittlung
Aktuelles BaFin-Rundschreiben ändert Verwaltungspraxis: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 14.06.2017 (C-678/15 - Rn. 45) klargestellt, dass die europäischen Wertpapier-Richtlinien dahingehend auszulegen sind, dass die Wertpapierdienstleistung, die in der Annahme und Übermittlung von Aufträgen besteht, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben, nicht die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags umfasst.
Das BaFin stellt in seinem neuesten Rundschreiben (Merkblatt Anlagevermittlung vom 17.05.2011, geändert am 13.07.2017, www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_091204_tatbestand_anlagevermittlung.html) dazu fest: ‚Zwar stellt auch ein Vermögensverwaltungsvertrag ein Geschäft über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten dar. Denn ein solcher Vertrag ist darauf gerichtet, dass in offener oder verdeckter Stellvertretung des Anlegers Finanzinstrumente angeschafft und veräußert werden. Dennoch ist sowohl die Weiterleitung einer Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages gerichtet ist, als auch das Einwirken auf einen Anleger, damit dieser einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließt, nach europarechtskonformer Auslegung vom Tatbestand der Anlagevermittlung nicht erfasst.‘
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH wird die bis dahin ständige und seinerzeit verwaltungsgerichtlich bestätigte Verwaltungspraxis, die Vermittlung von Finanzportfolioverwaltungsverträgen als Anlagevermittlung einzustufen, im Juli 2017 aufgegeben.
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Angeschlossene Berater profitieren von modernster Beratungstechnologie, spezialisierten KompetenzCentern und einem erfahrenen Produktmanagement in allen Sparten. Geprüfte Produkte werden in so genannten Masterlisten zusammengefasst, für die Jung, DMS & Cie. die Produkthaftung übernimmt. Mit einem notariell beglaubigten Eigenkapital von über 15 Mio. Euro gehört Jung, DMS & Cie. zu den finanzstärksten Unternehmen im Maklerpoolgeschäft.
Neben erstklassigen Produkten, fairen Vertriebsvereinbarungen und einem profitablen Courtagesystem erhalten Berater eine persönliche Vor-Ort-Betreuung durch regionale Vertriebsleiter. Für administrative Fragen stehen ServiceManager im Backoffice zur Seite. Mit über 200 individualisierbaren Werbemitteln ermöglicht Jung, DMS & Cie. Poolpartnern ein effektives Marketing im eigenen Design.
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