Großer Erfolg für Versicherungsmakler: Provisionsgebot und …

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Großer Erfolg für Versicherungsmakler: Provisionsgebot und Doppelberatung verhindert, keine Ausnahmen mehr für Direktversicherer

30.06.2017

Rechtsanwalt Norman Wirth

Der andere vom Bundesverband AfW massiv kritisierte Punkt war die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Diese hätte dazu geführt, dass den Versicherern die gesetzliche Pflicht auferlegt worden wäre, auch Kunden mit bestehender Maklervollmacht zu betreuen oder aber die Versicherungsmakler zu beaufsichtigen. Auch dieser zweite Hauptkritikpunkt des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW konnte verhindert werden.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung dazu: „Das war knapp! Aber unsere überzeugenden und argumentativ hinterlegten Argumente sind – flankiert auch von dem Schwintowski-Gutachten – bei den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf sehr fruchtbaren Boden gefallen. Wir hatten unsere Forderungen sofort nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs klar formuliert und begründet. Wir haben mit sehr vielen Entscheidungsträgern aus der Politik gesprochen und die Makler aufgerufen, an ihren Bundestagsabgeordneten heranzutreten, das Schwintowski-Gutachten vorzulegen und für ihren Status als Sachwalter des Kunden aktiv einzutreten. Viele haben das getan und damit auch bei den Bundestagsabgeordneten das Bewusstsein für den Berufsstand Versicherungsmakler und seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung sehr geschärft.  Wenn nun unsere wesentlichen Änderungsforderungen Erfolg hatten, ist dies zum Großteil auf diese breite Unterstützung zurückzuführen.“
 

Der AfW begrüßt weiterhin, dass es zukünftig keine wettbewerbsverzerrenden Ausnahmen mehr im Onlinevertrieb gibt. Auch dort muss die Beratung der Kunden gewährleistet werden. Direktversicherer hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln, Makler jedoch nicht. Diese Ausnahme für Versicherer im Fernabsatz ist nun im Gesetzesentwurf gestrichen. Der Möglichkeit des Robo-Advice bei wenig beratungsintensiven Produkten im Onlinevertrieb und dem Beratungsverzicht mündiger Bürger verschließt sich der AfW ausdrücklich nicht.
 

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