Großer Erfolg für Versicherungsmakler: Provisionsgebot und Doppelberatung verhindert, keine Ausnahmen mehr für Direktversicherer
Am 30.06.2017 hat der Bundestag die Umsetzung der IDD in nationales Recht beschlossen. Die Änderungen treten zum wesentlichen Teil zum 23.02.2018 in Kraft. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt grundsätzlich das Gesetz mit seinen Änderungen, die der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags auch aufgrund der Sachverständigenanhörung mit AfW-Beteiligung noch in letzter Minute eingebracht hat. So wurde ein massiver Eingriff in die Vergütungsfreiheit und damit auch grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit von Versicherungsmaklern verhindert.
„Wir bedanken uns bei allen AfW-Mitgliedern, Maklern, Kollegen aus Pools und Initiativen, die sich aktiv für die Interessen der Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten eingesetzt haben. Wir haben immer wieder gehört, dass dieses Engagement in der Politik positiv wahrgenommen wurde und sind stolz auf den Erfolg unserer Initiative #EinspruchIDD“ berichtet AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der als Sachverständiger bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss die Interessen der Makler vertreten hat.
Der AfW hatte vor allem zwei Punkte kritisiert. Einerseits das Provisionsgebot im Privatkundenbereich. Dieses Gebot beziehungsweise dieses Verbot von alternativen Vergütungsmodellen war nach Ansicht des Bundesverband verfassungswidrig, weil es einen massiven und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler darstellt. Der AfW hatte hierzu ein Rechtsgutachten von Professor Schwintowski von der Humboldt Universität Berlin erstellen lassen, dass diese Auffassung nachdrücklich bestätigte. Makler sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für Servicedienstleistungen oder auch die Vermittlung von Nettopolicen oder Beratungsleistungen, die letztlich nicht zum Versicherungsabschluss führen, vom Kunden vergüten zu lassen.