Bestätigt! IDD-Umsetzungsgesetz ist verfassungswidrig!
Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept, begründet das Engagement seines Unternehmens mit der dringend notwendigen Stärkung der Interessensvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler. „Gerade die aktuellen Pläne bei der Umsetzung der IDD, in die Gewerbefreiheit der Unabhängigen einzugreifen und sie durch das Provisionsgebot gesetzlich von den Provisionshöhen abhängig zu machen, halten wir in dieser Form für nicht zielführend für die gewünschte Stärkung der Honorarberatung in Deutschland. Denn der bisher ausschließlich im Kundeninteresse tätige Versicherungsmakler würde so seinen Status als unabhängiger Sachwalter des Kunden verlieren. Hier setzen wir auf das Engagement des Bundesverband AfW und unterstützen seine Positionen gern.“
Die wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski ist auf der Webseite des AfW www.afw-verband.de frei abrufbar. Der Verband und seine Unterstützer Standard Life, maxpool und Honorarkonzept stellen das Gutachten allen Interessierten zur Verfügung. Eine Weitergabe und Verbreitung ist erwünscht.
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Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. Der AfW ist im Fachbeirat der BaFin mit Sitz und Stimme vertreten.