Bestätigt! IDD-Umsetzungsgesetz ist verfassungswidrig!
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Wir sehen uns in unserer bisherigen Kritik an den Plänen zur IDD-Umsetzung bestätigt. Es geht hier um sehr grundsätzliche Fragen für den Berufsstand der Versicherungsmakler. Das geht auch schon deutlich über ein ‚Wehret den Anfängen‘ hinaus. Die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler würden zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater führen. Ich gehe davon aus, dass wir, unterstützt durch diesem wissenschaftlichen Beitrag, noch zu einer sinnvollen Umsetzung der IDD kommen werden.“
Auch zu der bisher geplanten Doppelberatungspflicht (Beratung durch Makler und Versicherungsunternehmen) äußerst sich Prof. Dr. Schwintowski kritisch und regt unter Verweis auf das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Normenbestimmtheit und Normenklarheit an, die bisherige Regelung beizubehalten. Diese ging davon aus, dass ein Versicherer nicht zur Beratung verpflichtet ist, wenn ein Makler den Versicherungsvertrag beim Kunden vermittelt hat.
Christian Nuschele, Head of Sales Germany & Austria der Standard Life: „Es ist wichtig, dass sich die Makler, Verbände und Maklerversicherer dafür stark machen, dass es in den finalen Verhandlungen noch einmal zu positiven Änderungen im Sinne der unabhängigen Makler kommt. Dass der AfW als einer der führenden Verbände vorangeht und Prof. Schwintowski mit einer rechtlichen Überprüfung beauftragt hat, begrüßen wir sehr. Es war für uns keine Frage, diese Initiative als Partner zu unterstützen.“