Rückblick Jahreskonferenz des DK bAV: „Strategiewechsel in der betrieblichen Altersversorgung“
Nie ungeprüft übernehmen
Der Referent Dr. Peter Doetsch, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter und Wirtschaftsmediator aus Wiesbaden, wies darauf hin, dass Arbeitgeber Versorgungsantwartschaften ihrer neuen Mitarbeiter nicht ohne genaue Prüfung übernehmen sollten. Zu viele Haftungsrisiken können sich für den neuen Arbeitgeber ergeben, der die Verpflichtungen aus der Zusage des „alten“ Arbeitgebers zu hundert Prozent übernimmt. Insbesondere bei fehlender Deckungsgleichheit zwischen der Arbeitgeberzusage und dem Versicherungsprodukt ist Vorsicht geboten. Häufig wird das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) über bAV-Lösungen gedeckt. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus jedoch Haftungsfragen. So kann es beispielsweise im BU-Fall zwischen Zusage und Leistungspflicht Diskrepanzen geben. Was geschieht beispielsweise, wenn im BU-Fall wegen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten nicht geleistet werden kann? Im Zweifel und bei identifizierten Risiken raten die bAV-Experten, die Verträge und die Zusage nicht durch den neuen Arbeitgeber übernehmen zu lassen. Das DK bAV unterstützt Unternehmen in der Einschätzung von Risiken vor der Übernahme von Zusagen neuer Mitarbeiter. In einem Kurzprüfbericht wird dargestellt, wo sich Haftungspotenziale ergeben können.
bAV braucht Berater-Netzwerk
Die aktuellen Rahmenbedingungen zeigen, wie komplex die bAV ist. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf zur bAV-Reform neue Fragen aufwirft, zum Beispiel: Welche Lösungen können bAV-Berater aktuell Arbeitnehmern und Arbeitgebern empfehlen? „Wer in diesem Themenfeld beratend tätig ist, braucht ein Netzwerk aus spezialisierten Beratern in den verschiedenen Disziplinen der bAV und der Zeitwertkonten. Sämtliche Fachgebiete sollten interdisziplinär vernetzt sein, so dass den Auftraggebern ohne Kompetenzverlust ein Höchstmaß an Rechtssicherheit geboten werden kann“, sagt Andreas Jakob.
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