Rückblick Jahreskonferenz des DK bAV: „Strategiewechsel in der betrieblichen Altersversorgung“
2016. „Etwas Neues wird kommen, das neben den bekannten fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) etabliert wird. Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sieht eine reine Beitragszusage im Rahmen eines Sozialpartnermodells als neue Zusageform vor“, so Andreas Jakob, Vorstand des Deutschen Kompetenznetzwerkes betriebliche Altersversorgung eG (DK bAV) im Nachgang zur Jahreskonferenz 2016 des Vereins in Würzburg.
„Damit wird ein Strategiewechsel in der bAV und der Abschied von Garantien für spätere Leistungen eingeläutet. Doch wie die alte und die neue bAV-Welt nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum Jahresbeginn 2018 ineinander greifen werden, ist noch offen“, meint Jakob weiter.
Bis das Gesetz in Kraft tritt, geht es im bAV-Alltag für die Berater um ganz handfeste Themen, wie die DK-bAV-Jahreskonferenz zeigte. Haftungsrisiken für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Niedrigzinsphase dominierten die Diskussion. So wurde festgestellt, dass in Betrieben laufende bAV-Verträge durch Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalräte in der Regel nicht kontinuierlich überwacht werden. „Das ist umso erstaunlicher, als in Lohnrunden der Tarifpartner jeder Euro hart verhandelt wird, in der bAV scheint es eine untergeordnete Rolle zu spielen, wie sich die Sparvorgänge entwickeln und welche Haftungskulissen sich für Arbeitgeber in der Niedrigzinsphase auftun“, sagt Ralf Weißenfels, Vorstandsmitglied des DK bAV. Bei den aktuellen Kapitalmarktentwicklungen sei es fahrlässig, so der Grundtenor der Diskussion, sich nicht um die Entwicklung der Anlagen zu kümmern.
bAV berechenbarer machen
Der Referent Rudolf Hausmann stellte innovative bAV-Konzepte vor, die „für Arbeitgeber unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berechenbaren bAV-Lösungen führen und Arbeitnehmern eine realistische Zielperspektive auf eine gute Versorgung bieten.“ Hausmann ist Rentenberater, Diplom-Pädagoge, Mediator und Betriebswirt bAV (FH), der auch von Konzernbetriebsräten zu Tarifverhandlungen als Berater hinzugezogen wird (*). Immer häufiger leiden Unternehmen unter hohen Pensionslasten, für die immer höhere Rückstellungen gebildet werden müssen. In der Regel werden Lösungen bevorzugt, bei denen das Versorgungsniveau linear gesenkt wird. Alternativ gibt es jedoch Lösungen, idealerweise auf Honorarbasis, bei denen Fluktuationsgewinne genutzt werden können, um das Leistungsniveau der Zusagen zu erhalten und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen im Gleichgewicht zu halten.