Flug-Frust: Wenn das Flugzeug nicht fliegt

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Flug-Frust: Wenn das Flugzeug nicht fliegt

25.08.2016

Wie erhalte ich meine Entschädigung?

Eine Entschädigung zu bekommen, ist gar nicht so leicht, denn manchmal verweigern Fluggesellschaften die Zahlungen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Verspätung oder den Flugausfall direkt am Flughafen zu dokumentieren. Durch Fotoaufnahmen der Abflug- und Ankunftstafel oder das Sammeln von Ersatztickets und Quittungen erhöhen Reisende ihre Chancen auf Entschädigung. Im besten Fall lässt man sich die Verspätung oder den Ausfall schriftlich von einem Mitarbeiter der Airline bestätigen. Falls Fluggesellschaften nicht auf Telefonanrufe oder E-Mails der Urlauber reagieren und es zu einer Auseinandersetzung kommen sollte, ist eine Privat-Rechtsschutzversicherung hilfreich. Zudem ist es sinnvoll, einen Anwalt, das Luftfahrtbundesamt als zuständige nationale Durchsetzungsstelle, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. oder Fluggastrechtportale, die für eine Provision den Fall übernehmen, zu Rate zu ziehen.

Sowohl bei Annullierungen als auch bei großen Verspätungen können die Ausgleichs-zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen um 50 Prozent gekürzt werden. Zudem gilt: Sobald außergewöhnliche Umstände zu einer Flugverspätung oder zu einem Flugausfall führen, ist die Airline nicht verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen. Dazu zählen unter anderem Streiks, Unwetter oder auch die Sperrung des Flughafens oder Luftraums.

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