Flug-Frust: Wenn das Flugzeug nicht fliegt

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Flug-Frust: Wenn das Flugzeug nicht fliegt

25.08.2016

Flug-Frust: Wenn das Flugzeug nicht fliegt © W&W-Standort in Ludwigsburg

W&W-Standort in Ludwigsburg

Endlich Urlaub – los geht‘s! Doch die Vorfreude kann schnell in Frust umschlagen, wenn die langersehnte Erholung mit Warten am Flughafen beginnt. Flugverspätungen oder sogar Ausfälle machen vielen Urlaubern einen Strich durch die Rechnung. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, erläutert, welche Ansprüche in solchen Situationen geltend gemacht werden können.

Eine Flugverspätung ist sehr ärgerlich. Doch was viele nicht wissen: Die Airline muss ihre Passagiere bei längeren Wartezeiten versorgen. Die Reisenden sollten Mahlzeiten und Getränke erhalten, ihnen stehen Kommunikationsmöglichkeiten durch zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails sowie gegebenenfalls eine Hotelunterkunft inklusive Transfer zu. Diese sogenannte Betreuungspflicht beginnt entfernungsabhängig ab einer Verspätung von zwei Stunden.

Sobald sich der Flug über drei Stunden verspätet, haben Urlauber außerdem Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Der genaue Betrag richtet sich dabei nach der zu fliegenden Distanz. Zudem haben Passagiere bei einer Verspätung von fünf Stunden die Wahl, folgende Unterstützungsleistungen einzufordern: Flugpreiserstattung, Rückflug zum ersten Abflugort oder Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Bei Flugausfall zunächst Neu-Buchungen prüfen

Bei einem Flugausfall stehen den Reisenden ebenfalls Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Kommunikationsmittel zu. Außerdem ist es sinnvoll, sich an die Fluggesellschaft zu wenden, da diese oftmals zeitnahe alternative Beförderungen anbietet. Bevor man sich allerdings für die angebotene Alternative entscheidet, ist es empfehlenswert, die Kosten einer selbst gebuchten, neuen Beförderung zu prüfen. Häufig ist diese Variante kostengünstiger. Es rentiert sich dann den Ticketpreis erstatten zu lassen und neu zu buchen. Passagiere sollten bei einer Neu-Buchung ihre Airline informieren und sich ein schriftliches Einverständnis geben lassen, damit bei der Erstattung des Flugpreises keine Probleme auftreten.

Unabhängig davon, ob sich Passagiere bei einer Annullierung für eine Ticketpreiserstattung oder alternative Beförderung durch die Airline entscheiden, können Ansprüche auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro geltend gemacht werden, wenn weniger als 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert wurde.

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