Schadenakte Fußball-EM
Handy ist kein Flaschenöffner
Gebannter Blick auf die Leinwand, die neue Flasche Bier schon in der Hand. Ein Öffner ist nicht da, Sie setzen kurzerhand das Smartphone am Flaschenhals an. Das klappt, allerdings ist die Ästhetik des Designgeräts durch die abgeplatzte Kante schwer gestört. Wer zahlt den Schaden?
Die Handyversicherung tut es nicht. Anders wäre es, wenn das Handy gestohlen wird oder runterfällt und dabei kaputtgeht. Gut zu wissen: Mittlerweile gibt es Schutzhüllen für Smartphones, in die eine Flaschenöffnerfunktion integriert ist.
O´zapft is: Dirndl der Kellnerin im Jubelrausch bekleckert
Die Kellnerin jongliert ein vollgeladenes Tablett bei der EM-Übertragung durch die Sportsbar. Beim Torjubel eines Fußballfans landen Gerstensaft und Schnitzelpanade auf ihrem Dirndl. Wer kommt für den Schaden auf?
Hat der Fußballfan das Tablett in seiner Freude mitgerissen, übernimmt seine Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reinigung. Sollte das Dirndl nicht mehr zu retten sein, zahlt sie für Ersatz. Allerdings wird dann nur der Zeitwert der Tracht erstattet.
Oh, Champs Élysées – Unfall beim Autokorso in Paris
Autokorso im eigenen Pkw in Paris: Sie fahren die Champs-Élysées rauf und dann einmal rund um den Place de l’Étoile. Allerdings: Von der inneren Spur wieder rauszukommen durch Blinker setzen ist nicht machbar. Also ziehen Sie beherzt das Fahrzeug auf die rechte Spur – es kracht. Wer bezahlt den Schaden?
Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden an Ihrem Auto – auch im Ausland. Für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners kommt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung auf. Sollte der andere Unfallbeteiligte versuchen, zu hohe oder unberechtigte Ansprüche gegen Sie geltend zu machen, wehrt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung diese kostenfrei für Sie ab.
Inhaber eines Allianz Kfz-Schutzbriefs haben Glück: Der Schadenservice übernimmt die gesamte Koordination des Unfalls. Das Auto wird kostenfrei zur nächsten Werkstatt abgeschleppt. Auch bis zu drei Übernachtungen während der Fahrzeugreparatur sowie erforderliche Taxikosten sind über den Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur länger dauern, wird auch die Rückreise bezahlt.
Das Papier nicht wert – ausgetrickst beim Online-Ticketkauf
Sie haben Glück gehabt und sind online günstig an EM-Tickets gekommen. Das Geld überweisen Sie sofort. In Ihrem Briefkasten finden Sie entweder gar keine Karten vor oder nur gefälschte. Wenn schon der Fußballspaß flöten ist: Bekommen Sie das Geld zurück?
Mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie einen Anwalt beauftragen und den Kaufpreis zurückverlangen.
Pressekontakt:
Susanne Seemann
Telefon: 089/3800-18170
E-Mail: susanne.seemann@allianz.de
Unternehmen
Allianz Deutschland AG
Königinstraße 28
80802 München
Internet: www.allianzdeutschland.de