Schadenakte Fußball-EM
Ja wo is‘ sie denn? Handtaschebeim Public Viewing geklaut
Beim Public Viewing stellen Sie die Handtasche neben sich auf der Bank ab. Als es dann so weit ist, geht der Griff ins Leere… Ihre Tasche hat sich jemand zu Eigen gemacht. Wer zahlt?
Leider Sie selbst. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten über die Außenversicherung nur dann, wenn Ihnen die Tasche gewaltsam entrissen wird.
Ins Krankenhaus statt ins Stadion – greift die Reiserücktrittsversicherung?
Flugzeug und Hotel für das Eröffnungsspiel sind gebucht, die Eintrittskarte steckt im Jackett. Beim Einchecken erreicht Sie per Handy die Nachricht, dass sich Ihr Kind verletzt hat und ins Krankenhaus muss. Sie drehen natürlich sofort um und fahren in die Klinik. Zahlt die Reiserücktrittversicherung?
Das kommt darauf an. Klingelt das Handy, bevor Sie mit dem Check-in beginnen, übernimmt Ihre Reiserücktrittversicherung alle Kosten für Hotel und Flieger. Nach Beginn des Eincheckens gilt die Reise allerdings als angetreten. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung ist dann beendet – Sie müssen die Kosten abschreiben.
Die Reise fällt wegen erhöhter Terrorgefahr aus
Das Ticket fürs Eröffnungsspiel ist gekauft, die Koffer gepackt und die Bordkarte für den Flieger ausgedruckt. Dann wird im Radio vor Terrorgefahr in Frankreich gewarnt. Wer trägt die Kosten, wenn Sie nicht starten?
Wenn Sie über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben und der Veranstalter wegen der Terrorwarnung die Reise kostenlos storniert, wird die gebuchte Reiserücktrittversicherung ebenfalls kostenlos storniert. Nicht nur die Kosten für die Reise, auch die für die abgeschlossene Police wird erstattet.
Sollten Sie die gebuchte Pauschalreise wegen der offiziellen Terrorwarnung oder aus eigener Terrorangst selbst stornieren und der Reiseveranstalter erhebt Stornokosten, greift die Reiserücktrittversicherung nicht. Sie müssen die kompletten Reisekosten selbst tragen. Gleiches gilt, wenn Sie Flug und Hotel eigenständig gebucht haben und aufgrund der Terrorwarnung/Terrorangst die Reise nicht antreten.
Verletzung beim Public Viewing
Public Viewing. Alle stehen dicht an dicht auf den Bierbänken. Im Gedränge verlieren Sie das Gleichgewicht und fallen weich – auf die Zuschauerin hinter Ihnen. Die wiederum nimmt als Andenken einen Gipsarm mit nach Hause. Wer zahlt?
Sie haften, wenn Ihnen Verschulden vorgeworfen werden kann. Wenn Ihr Sturz durch das Gedränge verursacht wurde und Sie ihn nicht verhindern konnten, besteht keine Haftung. Haben Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, kommt diese für die Abwehr der Ansprüche auf. Die Krankenversicherung der Frau übernimmt die Heilungskosten für den gebrochenen Arm.