Gefahren für den VSH-Existenzschutz und die …

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Gefahren für den VSH-Existenzschutz und die Zulassungsvoraussetzung

20.05.2016

In der Versicherungswirtschaft werden Selbstbehalte häufig in Policen eingesetzt, um die Meldung von Bagatellschäden zu vermeiden. Zudem verringert die Wahl eines höheren Selbstbehaltes häufig die Prämie. In der VSH hingegen ist das Bagatellschadenprinzip jedoch weder sinnvoll noch klug.

Abhängig vom Produkt kann es innerhalb kürzester Zeit zu einer ganzen Reihe von Schäden kommen und infolge dessen zu entsprechenden Schadensforderungen an den Vermittler.

Beim Selbstbehalt in der VSH verrechnet?

Aktuelle Selbstbehalte in VSH-Tarifen liegen bei 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro oder 5.000 Euro. Die Obergrenze ist aber auch bei 10.000 Euro noch nicht erreicht, denn große Unternehmen sind mitunter der Ansicht, Einzelschäden können aus der Portokasse bezahlt werden. Zudem legen diese Firmen Wert auf die Prämienreduzierungen durch die höhere Selbstbehalte zustande kommen. Dieses Selbstbehaltsprinzip ist vor allem in den Sparten Privathaftpflicht- und Hausratversicherung bekannt, hierbei geht es neben den geringeren Prämien auch darum Bagatellschäden möglichst nicht zu melden, sondern selbst zu begleichen. Doch die VSH ist keine „Bagatellschadenversicherung“, sondern, wie der Name schon sagt, eine Vermögensschadenversicherung.

Zudem ergeben sich durch die Vermittlereigenschaft Besonderheiten, bei denen sich solche Tarif- Entscheidungen konkret sehr negativ auswirken können. Warum also macht ein hoher Selbstbehalt zugunsten eines 20%igen Rabatts bei der VSH wenig Sinn? Weil schon bei ca. 300 – 400 Euro Nachlass für 5.000 Euro Selbstbehalt bei einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro ein einziger Schaden den Prämienvorteil für 12 bis 17 Jahre verbraucht. Kommt es wie im nachfolgenden Beispiel zu mehreren Schäden gleichzeitig und dies womöglich in einem frühen Stadium der Tätigkeit, zeigt sich, wie fatal sich die Entscheidung zu einem hohen Selbstbehalt auswirken kann.

Durch die Insolvenz eines Produktgebers und dem entstandenen Totalverlust bei den dabei vermittelten Produkten, führten bei einem erfolgreichen Vermittler innerhalb kürzester Zeit zu 23 Schadenanmeldungen seiner über von 30 vermittelten Kunden. Schon bei dem damals geringen Selbstbehalt von 1.000 Euro pro Schadenfall der im VSH-Best-Netto-Tarif vereinbart war, war der Vermittler von den 23.000 Euro Selbstbehalt geschockt. Rechnet man das Beispiel auf einen hinterlegten Selbstbehalt von 2.500 Euro, so liegt der Selbstbehalt bei 57.000 Euro. Bei 5.000 Euro Selbstbehalt pro Schaden, wären das 115.000 Euro. Summen, die für viele Vermittler nur schwer verkraftbar sind und die im Ernstfall heftig an der finanziellen Existenz rütteln.

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