Fakten statt Vorurteile: BU-Leistungsstudie von Franke …

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Fakten statt Vorurteile: BU-Leistungsstudie von Franke und Bornberg

22.03.2016

Befristungen und Vereinbarungen
Nach § 173 VVG muss der Versicherer erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt und darf das Anerkenntnis nur einmal zeitlich befristen. Für Individualvereinbarungen über zeitlich befristete Leistungen gilt die Beschränkung auf (nur) eine Befristung im Übrigen nicht. Zum Ablauf der Frist trifft den Versicherten erneut die Beweislast für seine Berufsunfähigkeit. Erfreulicherweise ist der Anteil von zeitlichen Befristungen und individuellen Vereinbarungen rückläufig. Sie machten 2014 nur elf Prozent aller Regulierungen aus (von 17 Prozent im Jahr 2007). Versicherte profitieren von dieser Entwicklung und erhalten mehr rechtliche sowie wirtschaftliche Sicherheit.

Wie lange dauert es?
Wie lange brauchen Versicherer bis zur Entscheidung? Franke und Bornberg misst diesen Zeitraum ab Eingang der Meldung beim Versicherer. Reicht ein Antragsteller den Fragebogen des Versicherers verspätet ein oder verzögern sich Arztberichte, wird dies also dem Versicherer zugerechnet. Die untersuchten Unternehmen brauchten für ihre Entscheidung über alle Fälle hinweg durchschnittlich 168 Tage (nach 171 Tagen im Jahr 2013). In der Stichprobe vor Ort war die Dauer mit rund 196 Tagen knapp einen Monat länger, weil Ablehnungen hier mit 75 Prozent überproportional vertreten sind. „Pauschal kann man sagen: Ablehnungen dauern länger“, konstatiert Michael Franke. „Während über Anerkennungen nach 179 Tagen entschieden wurde, brauchen Versicherer für eine Ablehnung im Durchschnitt 201 Tage. Sie machen sich ihre Entscheidung also keineswegs einfach. Wichtige Faktoren für die langen Regulierungsdauern sind zudem Entbindungen von der Schweigepflicht, die der Kunde erteilen muss sowie externe Gutachten. Auch im Rahmen der Untersuchung 2015 konnten wir bei keiner Gesellschaft Anzeichen für eine systematische Verschleppungstaktik feststellen.“

Gutachten und Prozesse
Gerade im Bereich der BU benötigen Gutachter besondere Expertise. Versicherer beauftragen daher häufig Universitätskliniken oder spezialisierte Gutachterbüros. Aber deren Kapazität ist begrenzt und wird bereits zum großen Teil durch Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschöpft. Lange Antwortzeiten sind an der Tagesordnung. Als Reaktion auf diesen Engpass setzen Versicherer zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten zunehmend auf Gutachter im eigenen Haus. Ob dies der geforderten Neutralität zuträglich ist, bleibt offen.

Im Durchschnitt beauftragten die Gesellschaften nur in 6,6 Prozent aller Leistungsfälle einen externen Gutachter. In der Stichprobe war das bei 10,9 Prozent der untersuchten Schadenakten der Fall. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) machen psychiatrische Gutachten aus, gefolgt von den Fachrichtungen Orthopädie (25 Prozent) sowie Neurologie (18 Prozent). Aus Sicht von Michael Franke liegen die Gründe auf der Hand: „Der Anstieg psychischer Erkrankungen ist dramatisch. Ein Leistungsprüfer kann nur selten vom Schreibtisch aus beurteilen, ob der Versicherte tatsächlich berufsunfähig ist. Hier sind Gutachter mit hoher Spezialisierung gefragt.“ Für eine Bevorzugung vermeintlich „Versicherer-freundlicher“ Gutachter liefern die Studienergebnisse keine Anhaltspunkte. Im Rahmen der Stichprobe von über 700 Fällen wurden 77 Gutachten bei 55 verschiedenen Gutachtern in Auftrag gegeben. Darüber hinaus zeigt sich eine breite regionale Streuung.

Will der Versicherer nicht leisten, steht Versicherten der Klageweg offen. Davon machten 678 Kunden der untersuchten Gesellschaften Gebrauch (drei Prozent aller Entscheidungen). Verloren haben die Versicherer nur 59 Prozesse (8,7 Prozent). Der Rest teilt sich auf in Vergleiche (447) und gewonnene Prozesse (172). Gegenüber den Vorjahren ist die Zahl der verlorenen Prozesse auf Seiten der Versicherer deutlich gesunken. Sie machten 2014 gerade mal 0,32 Prozent aller Regulierungen aus.

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