Berufsunfähigkeit – Wie läuft im Schadensfall …

Anzeige
Michaelis - Fachtagung 2025

Berufsunfähigkeit – Wie läuft im Schadensfall eine Prüfung durch die Versicherung ab? Worauf sollte der Vermittler unbedingt achten?

03.03.2016

Björn Thorben M. Jöhnke Rechtsanwalt

Der Versicherungsnehmer ist also zunächst verpflichtet, seine berufliche Tätigkeit genau darzulegen. Hierbei sollte der Vermittler den Versicherungsnehmer bei den Angaben über die berufliche Tätigkeit unterstützen.

Ein typischer Tagesablauf wird für die Beurteilung zugrunde gelegt. Hier schuldet der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner „Mitwirkungspflichten“ einen „minutiösen Stundenplan“, damit der Versicherer sich ein Bild von der Tätigkeit des Versicherungsnehmers machen kann.

Sollte der Versicherer die Leistungen jedoch pauschal ablehnen, so sollten Sie dem Versicherungsnehmer anraten zeitnah einen versierten Versicherungsspezialisten aufsuchen.

Es ist anzuraten die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers genauestens überprüfen zu lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen, denn Ansprüche können auch verjähren.

Vor diesem Hintergrund sollte alle vertraglichen Ansprüche zeitnah geprüft werden, damit keine Zeit verloren geht, denn meist geht es bei dem Versicherungsnehmer um eine existenzielle Absicherung.


 

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
E-Mail: joehnke@joehnke-reichow.de

 

Unternehmen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Großneumarkt 20
20459 Hamburg

Internet: joehnke-reichow.de/

 

Kommentare


ralf.heil@gmail.com
8 Jahre, 9 Monate her

Sehr geehrte Herrn Rechtsanwälte,

nach interessiertem durchlesen Ihres Artikel stelle ich mir die Frage, ob die BU Versucherung nach eintreten des Schadenfalls berechtigt ist von mir meine Finanzlage VOR Eintritt der BU zu verlangen.

Die BU ist festgestellt und bestätigt, der Vertrag wurde durch die Öffentliche Braunschweigische angenommen und die Police zugestellt. Alles war ok und die Beiträge geleistet, nun nach Eintritt der BU wird sie Leistung verweigert, da ich nicht in der Lage bin meine Finanzen vor dem Unfall ein zu reichen. Ist dies normal bzw rechtens?

mit freundlichen Grüssen
Ralf Heil
PS: einen Fachanwalt kann ich schlecht beauftragen, da mir die finanziellen Mittel fehlen bevor die Verdichetung leistet, dies sind immerhin 2000 Euro monatlich die fehlen. Ich hoffe das ich von Ihnen höre


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
InterRisk - Wintersport

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
MMM München 2025
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.