Berufsunfähigkeit – Wie läuft im Schadensfall eine Prüfung durch die Versicherung ab? Worauf sollte der Vermittler unbedingt achten?
Um eine Leistung von der Versicherung erhalten zu können, muss ein Leistungsantrag auf Zahlung der vereinbarten BU-Rente gestellt werden. Hierbei sollte der Vermittler den Versicherungsnehmer unterstützen, sofern der Vermittler ausreichend Sachkunde im Bereich der Personenversicherungen besitzt. Dieser Leistungsantrag kann schriftlich oder aber auch telefonisch gestellt werden.
Es ist aber anzuraten diesen schriftlich zu stellen, damit man auch einen Nachweis gegenüber dem Versicherer hat.
So dann stellt der Versicherer vorgefertigte Unterlagen dem Versicherungsnehmer / dem Vermittler zur Verfügung. In diesen Formularen muss der Versicherungsnehmer eine Menge Angaben machen, warum eine Leistung begehrt wird. Lag zum Beispiel ein Unfall vor, muss er angeben, ob er seine bisherige Tätigkeit, die entsprechend versichert wurde, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt durchführen kann. Hilfreich sind hier ärztliche Diagnoseberichte, die der Versicherer auch einfordern kann.
Die Beweislast für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit liegt stets beim Versicherungsnehmer.
Der Versicherer schätzt sodann ein, inwiefern eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Dieses prüft er anhand der Klausel in dem entsprechenden Bedingungswerk.
Der Versicherer behält sich meist vertraglich vor, den Versicherungsnehmer durch einen vom Versicherer zu wählenden Arzt untersuchen zu lassen. Sofern die Leistungsfallprüfung abgeschlossen ist und die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, erhält der Versicherungsnehmer seine vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente. Die Voraussetzungen, wann eine versicherungsvertragliche Leistung erbracht wird, sind von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich.
Hervorzuheben sind diejenigen Versicherer, die bereits eine BU-Leistung erbringen, wenn "nur" bereits eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt nachgewiesen wurde. Wird also dieser Zeitraum überschritten, so gilt zunächst die Annahme einer Berufsunfähigkeit und führt zu einer vereinfachten Leistungsprüfung.
Ansonsten ist anhand der überwiegenden Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob etwa der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, in dem zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50 Prozent tätig zu sein.
Sehr geehrte Herrn Rechtsanwälte,
nach interessiertem durchlesen Ihres Artikel stelle ich mir die Frage, ob die BU Versucherung nach eintreten des Schadenfalls berechtigt ist von mir meine Finanzlage VOR Eintritt der BU zu verlangen.
Die BU ist festgestellt und bestätigt, der Vertrag wurde durch die Öffentliche Braunschweigische angenommen und die Police zugestellt. Alles war ok und die Beiträge geleistet, nun nach Eintritt der BU wird sie Leistung verweigert, da ich nicht in der Lage bin meine Finanzen vor dem Unfall ein zu reichen. Ist dies normal bzw rechtens?
mit freundlichen Grüssen
Ralf Heil
PS: einen Fachanwalt kann ich schlecht beauftragen, da mir die finanziellen Mittel fehlen bevor die Verdichetung leistet, dies sind immerhin 2000 Euro monatlich die fehlen. Ich hoffe das ich von Ihnen höre