Wie komplex ist ein Bestandsverkauf (wirklich!)? …

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Wie komplex ist ein Bestandsverkauf (wirklich!)? Warum für Kleinunternehmen andere Regeln gelten!

03.01.2016

Eine häufige Schwierigkeit wird darin gesehen, dass aufgrund schlechter Datenpflege oder gar völlig fehlender Maklerverwaltungsprogramme (MVP´s) eine Bestandsaus- und -bewertung nur sehr schwer möglich ist. Auch das ist bei kleinen Makler-Unternehmen kein unbedingtes k.o.-Kriterium. Hier kann die Anforderung von Bestandslisten bei den Versicherern schon eine Lösung sein, selbst wenn diese teilweise nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Geht es doch meist um eine eher so geringe Anzahl an Verträgen, dass eine Aufarbeitung von Papier-Listen mit überschaubarem Aufwand möglich ist.

Des Weiteren begegnet einem immer wieder der Verweis auf unbekannte aber möglicherweise sehr hohe Haftungsrisiken, weil Beratungsdokumentationen nur lückenhaft oder teilweise gar nicht vorliegen und/oder weil schriftliche Maklermandate fehlen. Das ist für sich genommen nicht falsch. Gleichwohl kommt es an dieser Stelle darauf an, wie sich die beiden Vertragsparteien, also bestandsabgebender und bestandsübernehmender Makler individualvertraglich zu dieser Frage vereinbaren. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, eine zeitlich und inhaltlich sachgerechte Abgrenzung vorzunehmen.

Und schließlich wird nicht selten der Datenschutz als unüberwindliche Hürde dargestellt, wenn nicht mit allen Kunden ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen wurde, der eine entsprechende Datenschutz-Klausel bzw. Ermächtigung zur Datenweitergabe beinhaltet. Ein solches Vertragsverhältnis liegt jedoch - vor allem bei den Maklern, die meist aus Altersgründen ihren Bestand veräußern wollen - häufig nicht vor. Hier stammen Maklerverträge häufig aus einer Zeit lange vor der heutigen Relevanz der Datenschutz-Themen. Aber auch an dieser Stelle muss man das Buch nicht zuschlagen. Der Gesetzgeber hat bei aller noch so strenger Auslegung der aktuellen Datenschutz-Gesetze Möglichkeiten offen gelassen, auch in dieser Situation eine Bestandsübertragung dennoch praktikabel und rechtskonform vorzunehmen.

Versicherungsmakler, die also über jährliche Courtageeinnahmen von weniger als 50.000 € jährlich verfügen und damit über einen entsprechend kleinen Bestand, brauchen häufig nicht viel, um die Grundlagen für einen Verkauf ihres Bestandes und damit ihres Unternehmens ausreichend vorzubereiten. Der SdV und seine Kooperationspartner geben insbesondere diesen Maklern praktische und individuelle Hilfestellungen beim Bestandsverkauf. Dabei geht es vor allem darum, mit einem adäquaten bzw. kaufmännisch vertretbarem Aufwand eine Bestandsübertragung auf einen Käufer zu realisieren. Auch für Klein- und Kleinstbestände gibt es Interessenten, die mit der richtigen Hilfestellung und Methodik auch schnell zum Abschluss und zur Abwicklung eines Bestands-Kaufs kommen können, auch wenn es nur um die sprichwörtliche Handvoll Verträge geht.

Versicherungsmakler, die den Verkauf ihres Bestands beabsichtigen, können mit dem SdV Kontakt aufnehmen und sich von den Spezialisten in Sachen Bestandsverkauf zunächst telefonisch unverbindlich und vor allem kostenfrei informieren lassen.

 

 

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SdV Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)
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