Gut, aber unvollständig mit systembedingten Schwachstellen …

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Gut, aber unvollständig mit systembedingten Schwachstellen – Ratingagentur Franke und Bornberg kommentiert Zahlen des GDV zur BU-Regulierungspraxis

11.01.2016

Erstmals hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Zahlen zur BU-Regulierungspraxis vorgelegt. Das ist ein guter und wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Unsere Branche muss transparenter werden, wenn es gelingen soll, öffentlicher Kritik sachlich zu begegnen. Nur so kann man dem Vorwurf, die Assekuranz betreibe systematische Leistungsverweigerung, den Nährboden entziehen.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg geht diesen Vorwürfen schon seit geraumer Zeit auf den Grund. Im Jahr 2004 haben wir damit begonnen, die BU-Regulierungspraxis zu analysieren. Dazu untersuchen wir ausgewählte Versicherungsunternehmen und prüfen die Daten anhand von Stichproben vor Ort. Seit 2014 machen wir die Ergebnisse öffentlich zugänglich. Die nächste Studie wird im Februar 2016 veröffentlicht und auf rund 22.000 Leistungsfällen basieren. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen und Erkenntnisse aus mehr als zehn Jahren sind einige Anmerkungen zu den GDV-Zahlen angebracht.

Daten ohne Kontrolle

Ein grundlegendes Problem ist, dass die GDV-Zahlen nicht verifiziert werden können. Nach Angaben des GDV beruhen die Daten ausschließlich auf Angaben der befragten Unternehmen. Eine externe Prüfung ist somit nicht möglich. Damit jedoch steht und fällt die Aussagekraft und vor allem die Akzeptanz für die erhobenen Werte. In den bisherigen Veröffentlichungen und Kommentaren wurden ausschließlich verdichtete Zahlen genannt. Weder konkrete Antworten noch die zugrunde liegenden Fragen sind bekannt. Das lässt viele Fragen offen.

Leistungsquote – mit oder ohne

Nach GDV-Angaben beträgt die Leistungsquote – also das Verhältnis von anerkannten zu eingereichten Leistungsanträgen – rund 77 Prozent. Diese Quote liegt deutlich über den Werten, die Franke und Bornberg ermittelt hat. Bezogen auf alle Anträge lagen unsere Werte für 2014 bei knapp 65 Prozent. Erst wenn die Fälle von zurückgezogenen Anträgen oder verletzter Mitwirkung abgezogen werden, erreicht die von uns ermittelte Quote fast 75 Prozent und damit annähernd den GDV-Wert.

Wir wissen, dass viele Kunden ihren Anspruch nicht weiter verfolgen und den Fragebogen nicht ausgefüllt zurücksenden. Der GDV weist nicht aus, wie er mit diesen Fällen umgeht. Berücksichtigt die Quote alle Leistungsanträge, oder nur jene, bei denen alle für die Entscheidung erforderlichen Angaben vorlagen? Die Differenz ist beträchtlich. Nach unseren Erfahrungen werden Vorgänge, die nicht zur Entscheidung kommen, in den Statistiken der Versicherer unterschiedlich geführt. Allein dadurch kann es bei der Leistungsquote zu Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich kommen. Hier sind klare Aussagen gefragt.

 

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