8. AfW-Vermittlerbarometer: Jeder zweite Vermittler will 34i-Erlaubnis beantragen
„Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis für unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen müssen dringend verabschiedet werden“, fordert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.
In der Baufinanzierung benötigen Vermittler starke Produktpartner. Hier nehmen die Maklerpools eine herausragende Rolle ein. 60,1 Prozent der befragten Vermittler nannten Pools als ihre Partner auf diesem Produktfeld. 48,0 Prozent arbeiten mit speziellen Finanzierungsvermittlern wie zum Beispiel ProHyp oder Dr. Klein zusammen. Es folgen Banken mit 46,3 Prozent, Bausparkassen mit 29,7 Prozent und sonstige Finanzierungspartner mit 4,8 Prozent (Mehrfachnennungen waren zulässig).
Dass die Immobilienfinanzierung einen festen Platz im Portfolio vieler Vermittler hat und ein wichtiges Cross-Selling-Element darstellt, belegt ein weiteres Ergebnis des AfW-Barometers: Jeder vierte der Befragten (25,4 Prozent) vermittelt neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung an seine Kunden. Weitere 28,6 Prozent vermitteln neben der Finanzierung weitere Produkte in mindestens jedem zweiten Beratungsfall.
Hintergrund: Für das 8. AfW-Vermittlerbarometer hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung im Sommer 2015 über einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. 91 Prozent der Umfrageteilnehmer haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (Paragraf 34d GewO), 48 Prozent eine Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung (Paragraf 34f GewO). 22 Prozent der befragten Vermittler sind Mitglieder im AfW.
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