8. AfW-Vermittlerbarometer: Jeder zweite Vermittler will 34i-Erlaubnis beantragen
Die anstehende Regulierung der Immobilienkreditvermittlung wirft ihre Schatten voraus. Laut dem AfW-Vermittlerbarometer wird fast jeder zweite Vermittler (47,9 Prozent) eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i Gewerbeordnung beantragen, wenn die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten (für die Erlaubniserteilung, Vermögenschaden-Haftpflicht, Sachkundeprüfung etc.) vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO wären.