AfW und BFV betonen gesetzlich verankerte Stellung: Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers bleibt zentrale Eigenschaft
Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler
Auch Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, betont: „Der Begriff der Unabhängigkeit ist für das Selbstverständnis der Maklerschaft und für das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zentral. Wir sehen keinerlei Anlass, aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Einzelentscheidung die jahrzehntelang etablierte und gesetzlich verankerte Rolle der Maklerinnen und Makler infrage zu stellen. Wer auf der Seite des Kunden steht, ohne Bindung an einzelne Anbieter, ist unabhängig – und sollte auch so bezeichnet werden dürfen.“
Beide Organisationen sehen darüber hinaus auch für Medien keinen Hinderungsgrund, weiterhin von „unabhängigen Versicherungsmaklern“ zu sprechen – sofern die journalistische Einordnung dem gesetzlichen Sachverhalt entspricht. Das Urteil des OLG Dresden steht einer solchen Wortwahl aus Sicht von AfW und BFV jedenfalls nicht entgegen.
Der AfW sensibilisiert seine Mitgliedsunternehmen angesichts der aktuellen Rechtslage im Hinblick auf die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ in werblichen Aussagen. „Gleichzeitig gilt“, so Norman Wirth, „dass wir unsere Mitglieder selbstverständlich unterstützen, wenn sie ausschließlich wegen der Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘ rechtlich angegriffen werden. Hier stehen wir solidarisch an der Seite unserer Mitglieder.“
AfW und BFV bekräftigen abschließend: Die Unterscheidbarkeit der unabhängigen Maklerschaft vom gebundenen Vertrieb ist ein zentrales Element eines funktionierenden, verbraucherorientierten Beratungsmarktes – und muss auch künftig sichtbar, verstehbar und benennbar bleiben.
Über die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV):
Die BFV wird von mittelständischen Versicherern unterstützt, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und sich gemeinsam für die Stärkung der unabhängigen Versicherungsmakler einsetzen. Diese sind überzeugt, dass die kundenorientierten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler aufgrund des gesetzlichen Beratungs- und Vermittlungsauftrages sowie dem breiten Produktzugriff als Sachwalter des Kunden praktizierten Verbraucherschutz darstellen. Das drückt auch der Claim aus: BFV – Versicherung braucht Makler.
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