Dauercamping: Wohnzimmer unter dem Sternenzelt - ARAG Experten informieren über das Dauercampen
Wie versichern Dauercamper am besten ihr Hab und Gut?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Hausratversicherung in der Regel nicht bei Schäden am Hab und Gut im Campingfahrzeug greift, denn ein Wohnmobil ist kein festes Gebäude und damit ist die Hausratversicherung raus. Doch es gibt eine spezielle Inhaltsversicherung. Sie kann sowohl für gemietete als auch eigene Campingfahrzeuge abgeschlossen werden. Zu den versicherten Gefahren gehören beispielsweise Einbruch, Diebstahl, Brand, Unwetter oder auch ein Unfall. Alles, was nicht fest eingebaut ist, wie etwa Kleidung, Computer, Solaranlage oder Surfboard, ist im Schadensfall versichert.
Benötigt man eine Kfz-Haftpflichtversicherung trotz Dauercamping?
Auch wenn es beim Dauercampen in der Regel nicht ums Reisen geht: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch bei Wohnmobilen, die nur ab und zu bewegt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden ab, die man selbst bei einem Unfall bei anderen verursacht. Wer auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, benötigt eine Kaskoversicherung. Ob Teil- oder Vollkasko hängt davon ab, welchen Umfang an Schäden man versichern möchte. Die Teilkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, beispielsweise durch Diebstahl, Unwetter, aber auch durch Brand, Glasbruch oder Wild. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Fahrzeughalter mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen müssen.
Die Vollkasko zahlt im Prinzip bei denselben Schäden, leistet zusätzlich aber auch bei Vandalismus – leider ein Phänomen, was bei Campingfahrzeugen nicht selten vorkommt, vor allem wenn sie nachlässig gesichert sind. Darüber hinaus übernimmt eine Vollkasko die Schäden am Wohnmobil, die der Fahrer bei einem Unfall verursacht hat. Hier raten die ARAG Experten zu einem Tarif, der auch grobe Fahrlässigkeit voll absichert, damit auch unbedachte Schäden, wie etwa bei einer zu geringen Durchfahrtshöhe in einem Tunnel, abgesichert sind.
Sollten Dauercamper ihr Fahrzeug abmelden?
Ob Wohnwagen oder Wohnmobil: Sofern ein Fahrzeug dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt wird und nur noch als Ferienunterkunft genutzt wird, kann es abgemeldet werden. Damit entfallen sowohl TÜV-Pflicht als auch Kfz-Steuer. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass manche Campingplätze nur angemeldete Wohnanhänger oder Camper akzeptieren. Bleiben die vier Campingwände angemeldet, müssen sie regelmäßig zum TÜV und sollten so auf der Parzelle geparkt werden, dass sie angekuppelt und bewegt werden können.