Dauercamping: Wohnzimmer unter dem Sternenzelt - ARAG Experten informieren über das Dauercampen
Einige Menschen entscheiden sich dafür, ihre Zelte bzw. Wohnmobile oder Wohnwagen nicht nur für ein Wochenende, sondern auf unbestimmte Zeit auf einem Campingplatz aufzuschlagen. Die Vorzüge liegen auf der Hand: Abgeschiedenheit, frische Luft und die Möglichkeit, dem städtischen Trubel zu entkommen. Und zwar ganzjährig und bei fast jedem Wetter. Aber ist das noch Campen oder schon Wohnen? Die ARAG Experten haben das Thema Dauercamping einmal unter die Lupe genommen.
Wie geht Dauercamping?
Sich einfach über einen unbestimmten Zeitraum irgendwo in die Natur zu stellen, ist keine gute Idee, denn das ist in Deutschland – unabhängig vom Zeitraum – in der Regel verboten. Meist mietet ein Dauercamper daher auf einem Campingplatz einen Standplatz und die zugehörigen Dienstleistungen, wie etwa Brötchenservice, TV- und Internetanschluss oder ganzjährig geöffnete Sanitäranlagen für einen längeren Zeitraum an. Einige Campingplätze bieten für langfristige Vermietungen sogar besondere Komfortplätze und eigene Postfächer an. Die Ausprägungen des Dauercampens sind allerdings sehr unterschiedlich. Die einen verbringen den Großteil des Jahres im dauerhaft aufgestellten, fahruntüchtigen Wohnwagen oder Wohnmobil mit festen An-, Vor- und Überbauten. Andere sogenannte Reisecamper mieten einen Stellplatz nur deswegen dauerhaft, weil sie ohnehin außerhalb der Urlaubszeit einen Abstellplatz für ihr Fahrzeug benötigen. So kann dieses dann auch an Wochenenden wie ein Ferienhaus genutzt werden.
Auf dem Campingplatz wohnen?
Nicht wenige Menschen in Deutschland leben vorwiegend oder dauerhaft auf dem Campingplatz. Sie haben oft keinen anderen Wohnsitz mehr; das Mietverhältnis mit den Betreibern des Campingplatzes ist auf Dauer angelegt. Seit Jahrzehnten wird dieses Dauerwohnen von vielen Kommunen toleriert. So klären viele Gemeinden die Situation, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und der Campingplatz als Zweitwohnsitz fungiert. Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet, dafür ist allerdings die Erlaubnis des Platzbetreibers erforderlich.
Stellt sich die Frage, ob das rechtlich zulässig ist: Laut ARAG Experten kann jeder nach den bestehenden Vorschriften des Melderechts seinen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet eines Campingplatzes anmelden. Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mitunter mit den baurechtlichen Vorgaben. Zum einen verstößt das Wohnen auf Campingplätzen unter Umständen gegen das Baurecht, wenn die Plätze in Erholungsgebieten liegen, in denen eben das nicht gestattet ist. Zum anderen verstoßen die kleinen Parzellen der Bewohner oft gegen geltende Brandschutzbestimmungen. In der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es beispielsweise in Paragraf 5 Absatz 1: „Camping- und Wochenendplätze sind durch mindestens fünf Meter breite Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte zu unterteilen“. Mit ein paar Anbauten und Vorzelten sind diese Brandschutzstreifen und somit eine ungehinderte Feuerwehrzufahrt schnell graue Theorie. ARAG Experten empfehlen daher dringend, auf Dauercamping-Arealen auf die Einhaltung der Brandschutzbedingungen zu achten.
Auf was müssen Dauercamper achten?
Wer sein mobiles Heim wirklich dauerhaft abstellt, sollte laut ARAG Experten darauf achten, Platten aus Stein oder Holz unter die Reifen zu legen, damit sie im weichen Boden nicht einsinken. Standschäden an den Reifen können vermieden werden, indem die Reifen demontiert und stattdessen Metallstützen eingesetzt werden.
Während der gesamten Dauer der Mietzeit müssen sich Dauercamper um ihren Stellplatz und die unter Umständen darauf befindlichen Pflanzen, Bäume und Hecken kümmern. Auch das Schneeräumen auf und vor der Parzelle kann zu ihren Aufgaben gehören; hier raten die ARAG Experten zu einem Blick in die Platzordnung.