ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV …

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ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV fordert gesetzliche Regelung zur Unpfändbarkeit der Energiekostenpauschale.

12.09.2022

Dr. Ruth Rigol, Fachanwältin für Insolvenzrecht sowie Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung © ARGE Insolvenzrecht & Sanierung

Dr. Ruth Rigol, Fachanwältin für Insolvenzrecht sowie Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung

Dr. Ruth Rigol, Fachanwältin für Insolvenzrecht sowie ebenfalls Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung, sagt hierzu aus ihrer Sicht als Insolvenzverwalterin: „Den Insolvenzschuldnern, die ohnehin nichts Pfändbares mehr haben, die Prämie durch Pfändung zu nehmen, wäre absurd. Die Entscheidung über die Pfändbarkeit bei den Gerichten zu lassen, wie bei der Frage der Pfändbarkeit der Corona-Prämie außerhalb von Pflegeberufen, schafft in der Zwischenzeit große Unsicherheit bei den Insolvenzschuldnern und den Insolvenzverwaltern und führt dazu, dass in vielen Fällen die Betroffenen die Gelder nicht erhalten, da sie die rechtliche Auseinandersetzung scheuen. Auf diese Unsicherheit können alle Beteiligten in einem Insolvenzverfahren gerne verzichten. Hinzukommt, dass der Kreis der von einer Pfändung oder einem Insolvenzverfahren Betroffenen sehr groß ist und in die Millionen geht.“

Auch die Coronaprämie für Arbeitnehmer:innen wurde erst in der vergangenen Woche vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 2022 -8 AZR 14/22-) für unpfändbar erklärt, da der Gesetzgeber auch in diesem Fall eine Regelung unterlassen hatte. Die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung fordert den Gesetzgeber daher auf, durch eine gesetzliche Regelung zur Unpfändbarkeit der EPP die Fehler bei Coronahilfe und Coronazulage nicht zu wiederholen und auch die Praxis durch eine klare Vorgabe zu entlasten.

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