EuGH-Urteil: deutsches Kreditrecht ist europarechtswidrig - Entlastung für deutsche Kreditnehmer in Milliardenhöhe
Die jahrelang überfällige Vorlage erfolgte dann im Januar 2019 durch das Landgericht Saarbrücken. Die Saarbrücker Richter sind zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, den EuGH anzurufen. Das haben sie - sehr zum Missfallen der Karlsruher Bundesrichter - auch getan, weil sie erhebliche europarechtliche Bedenken an der verbraucherfeindlichen Rechtsprechung des BGH hatten.
Informierten Kreisen zufolge hat sich auch die EU-Kommission in einer nicht veröffentlichten Stellungnahme ebenfalls der Ansicht des LG Saarbrücken angeschlossen. Der EuGH hat sein Urteil - nach Anhörung der Generalanwältin - dann sogar erlassen, ohne die üblichen Schlussanträge der Generalanwältin anzufordern. Das ist nach Art 99 der Verfahrensordnung beim EuGH nur ganz ausnahmsweise möglich, nämlich nur, wenn die Antwort auf die Vorlagefrage "klar aus der Rechtsprechung [des EuGH] abgeleitet werden kann oder wenn die Beantwortung der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt".
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Hier muss sich der BGH ganz unbequeme Fragen gefallen lassen. Wie kann es sein, dass der BGH weit und breit keine Bedenken an der Praxis der Banken erkennen kann, wenn andererseits der deutsche Gesetzgeber, viele Oberlandesgerichte, die EU-Kommission, die Generalanwältin und letztlich auch der EuGH übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass die deutsche Praxis nicht nur rechtswidrig ist, sondern so 'klar' rechtswidrig ist, dass - wie der EuGH feststellt - 'kein Raum für vernünftige Zweifel' besteht?"
Was können Kreditnehmer jetzt tun?
Alle Verbraucher sollten ihre ab 11.06.2010 geschlossenen Kreditverträge von einer auf das Verbraucherwiderrufsrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, und zwar bevor sie den Vertrag widerrufen. Das gilt insbesondere für die Finanzierungen von selbst genutzten Wohnimmobilien oder für Autokredite. Aber auch die Finanzierungen von vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien können widerrufbar sein.
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Kreditnehmer können durch die Ausübung ihres Widerrufsrechts viele tausend Euro sparen oder erstattet bekommen. Das gilt schon bei verhältnismäßig kleinen Darlehensbeträgen wie etwa bei der Autofinanzierung. Bei größeren Finanzierungen, wie etwa bei Immobilien, kann der wirtschaftliche Vorteil noch viel größer sein. In einem von unserer Kanzlei vor dem OLG Koblenz geführten und rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen eine Sparkasse bekam der Kläger 248.816,68 EUR erstattet."
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gehört mit mehreren Tausenden geführten Verfahren zu den bundesweit führenden Kanzleien zum Thema Widerruf von Kreditverträgen.
Die Experten der Kanzlei bietet unter http://www.lehnen-sinnig.de eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zur Widerrufbarkeit aller Kreditverträge an, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Zudem klären die Rechtsanwälte auf Wunsch auch, ob die Kosten für eine gerichtliche Durchsetzung von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden.
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man will doch nur unser Bestes, will aufgefangen werden weil man System relevant ist und dem, der eine auffing keine Kredite mehr geben. tolles Finanzsystem