Ein Richter ist über jeden Zweifel erhaben. Oder: Tagesform entscheidet
Dann tut sich ca. 9 Monate nichts. Es kommt wieder eine Ladung. Alle erscheinen. Eine neue Richterin.
Diese lässt sich erst einmal über die Missstände des Landgerichtes Köln aus. Alle sind überlastet, das Erbrechtsdezernat ist seit mehr als einem halben Jahr unbesetzt. Keiner hat Zeit, sich richtig einzuarbeiten und siehe da, die Richterin verkündet, dass sie am Tag vor der Gerichtsverhandlung erstmalig die Möglichkeit hatte, sich mit dem Fall auseinander zu setzen. Aufgrund der Kompliziertheit des Falles hätte sie sich noch keine Rechtsmeinung bilden können und schlägt daher vor, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dies hätte zur Folge, dass ein neuer Termin vereinbart werden müsste.
Trotz aller widrigen Umstände wäre es sinnvoll, einen Vergleich durchzuführen, was die Richterin also vorschlägt und dann lang und breit ausführt, dass das am sinnvollsten wäre, denn wer weiß, nach wie vielen Jahren ein entsprechendes Urteil ergehen und wie es ausfallen würde und außerdem sollten sich alle Beteiligten beim Landgerichtspräsidenten beschweren, dass aufgrund der Personalknappheit und des Arbeitsanfalles eine andere Rechtswahrung nicht möglich ist. Außerdem verstehe sie den Streit nicht, denn beide Parteien würden Geld bekommen (aus der Erbschaft), für das sie ja nichts
getan hätten.
Also Fazit aus der Geschichte:
Man schließt einen Vergleich.
Jetzt ergibt sich tatsächlich für alle Beteiligten die Frage, warum man zum Gericht gegangen ist. Diese Farce hätte man sich sparen können.
Ist es mittlerweile in der Bundesrepublik Deutschland soweit gekommen, dass die Richter weder Zeit noch Lust haben, sich fachlich kompetent mit den anhängenden Rechtsstreitigkeiten auseinander zu setzen? Ist es tatsächlich so, dass Strafrechtsexperten einfach auf andere Dezernate umgelegt werden, so dass sie dann zu der Aussage kommen „Ach, einen Erbrechtsfall habe ich ja noch nie gehabt“.
Stellen Sie sich dies einmal in der freien Wirtschaft oder in der Medizin vor.
Ein Internist stellt fest, dass man operieren müsste. Er ist zwar kein Chirurg aber er versucht es mal. Mehr als den Tod kann es ja nicht bedeuten.
Das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland sollte einmal überdacht werden. Wenn diese Zustände sich weiter so entwickeln, kann man nur jedem raten, nach Möglichkeit die Gerichte nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Es gilt hier der alte Grundsatz:
Recht haben ist nicht gleichzusetzen mit Recht bekommen.
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Roland Franz
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