Wann Reisebüros zum Veranstalter werden - …

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Wann Reisebüros zum Veranstalter werden - Neue Handlungsempfehlungen vom DRV für den Vertrieb

17.11.2017

Besonderer Service für DRV-Mitglieder

In den kommenden Monaten folgen weitere Expertentipps mit Empfehlungen rund um die Vorbereitung und Anwendung der neuen Vorschriften. Jede Handlungsempfehlung unterscheidet jeweils zwischen den Anforderungen an die Reiseveranstalter einerseits, und den Anforderungen an den Reisevertrieb andererseits. Neben den Expertentipps mit den Handlungsempfehlungen wird der DRV seinen Mitgliedern weitere hilfreiche Praxistipps und Checklisten zur Verfügung stellen.

Der DRV hatte bereits im vergangenen Jahr Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen über 60 Branchenexpertinnen und -experten die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Branche analysiert haben. Daraus wurden die konkreten Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in der Praxis abgeleitet, die der Reisebranche an die Hand gegeben werden.

 

Pressekontakt:

Kerstin Heinen
Telefon: (030) 2 84 06-56
E-Mail: presse@drv.de

 

Unternehmen

DRV Deutscher ReiseVerband e. V.
Schicklerstraße 5 - 7
10179 Berlin

Internet: www.drv.de

 

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