"Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Der Fluggast konnte die Sicherheitskontrolle nicht passieren, weil Mitarbeiter in seinem Koffer gefährliche Gegenstände vermuteten. Er musste drei Stunden auf das Bombenräumkommando warten. Das Gericht sah hier die mangelhafte Organisation bei der Bundespolizei als Grund für den verpassten Flug an (Az. 1 U 276/12). Diese beiden Beispiele zeigen: Je nach Verursacher der verspäteten Ankunft des Passagiers am Gate können die Ansprechpartner für eine Kostenerstattung unterschiedlich sein. Die Fluggesellschaft ist es in solchen Fällen allerdings nie. Sie kommt nur dann ins Spiel, wenn sie die Beförderung verweigert, zum Beispiel wegen Überbuchung, den Flug ausfallen lässt oder der Flieger mit großer Verspätung startet.
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