"Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Tanja S. aus München: In den Herbstferien fliegen wir noch einmal in den Urlaub. Im Sommer hätten wir unseren Flug wegen langer Schlangen an der Sicherheitskontrolle beinahe verpasst. Falls wieder so viel los ist: Bekämen wir die Kosten für neue Flugtickets erstattet, sollten wir den gebuchten Flieger verpassen? Und an wen müssten wir uns wenden?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Überlange Sicherheitskontrollen infolge von Personalmangel sorgen derzeit immer wieder für Schlagzeilen. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Denn grundsätzlich ist es Sache des Passagiers, rechtzeitig zum Gate zu kommen. Allerdings gibt es erste Gerichtsurteile zu Gunsten von Reisenden. Beispielsweise gestand das Amtsgericht Erding einem Passagier einen Anspruch auf Ersatz des Ticketpreises zu. Zahlen musste der Flughafenbetreiber. Denn dessen Mitarbeiter hatten den Fluggast aufgefordert, sich in einer anderen Schlange für den Sicherheitscheck anzustellen, wodurch er den Flug verpasste. Allerdings muss der Passagier das Personal auf die Zeitnot aufmerksam machen. Sonst ist er mitschuldig (Az. 8 C 1143/16). Auch beim Oberlandesgericht Frankfurt hatte ein Passagier Erfolg. Es sprach ihm einen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland zu.