Erben 2.0 - Digitalen Nachlass unbedingt regeln
Mit Testament und Vorsorgevollmacht vorsorgen
Um langwierige Auseinandersetzungen und Streitigkeiten um den „digitalen Nachlass“ zu vermeiden, sollte jeder, der über Online-Konten verfügt, vorsorgen. So können Betroffene für die Erben die Zugangsdaten zu Email-Konten und anderen Internet-Diensten in einem Testament niederlegen. Darin kann auch festlegt werden, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten – gerade wenn diese private Informationen enthalten, die Angehörige negativ überraschen könnten. Mit einer Vorsorgevollmacht können Betroffene den Bevollmächtigten, die in der Regel auch die Erben sind, ermöglichen, auf solche Daten zuzugreifen und anordnen, was damit geschehen soll. Dies ist insbesondere bei kostenpflichtigen Abonnements, die nach dem Tod gekündigt werden müssen, ratsam. Die rasante technische Entwicklung und fortwährende Digitalisierung des Lebens wird gleichermaßen zunehmen wie das Erfordernis, auch diesen Teil des eigenen Nachlasses zu regeln. Es ist ratsam, bei der Gestaltung von Testamenten und Vollmachten betreffend den „digitalen Nachlass“ Rat bei spezialisierten Fachanwälten für Erbrecht einzuholen.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
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