Erben 2.0 - Digitalen Nachlass unbedingt …

Anzeige

Erben 2.0 - Digitalen Nachlass unbedingt regeln

04.10.2017

© AzetPR/Rechtsanwaltskammer Koblenz

Mit Testament und Vorsorgevollmacht vorsorgen

Um langwierige Auseinandersetzungen und Streitigkeiten um den „digitalen Nachlass“ zu vermeiden, sollte jeder, der über Online-Konten verfügt, vorsorgen. So können Betroffene für die Erben die Zugangsdaten zu Email-Konten und anderen Internet-Diensten in einem Testament niederlegen. Darin kann auch festlegt werden, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten – gerade wenn diese private Informationen enthalten, die Angehörige negativ überraschen könnten. Mit einer Vorsorgevollmacht können Betroffene den Bevollmächtigten, die in der Regel auch die Erben sind, ermöglichen, auf solche Daten zuzugreifen und anordnen, was damit geschehen soll. Dies ist insbesondere bei kostenpflichtigen Abonnements, die nach dem Tod gekündigt werden müssen, ratsam. Die rasante technische Entwicklung und fortwährende Digitalisierung des Lebens wird gleichermaßen zunehmen wie das Erfordernis, auch diesen Teil des eigenen Nachlasses zu regeln. Es ist ratsam, bei der Gestaltung von Testamenten und Vollmachten betreffend den „digitalen Nachlass“ Rat bei spezialisierten Fachanwälten für Erbrecht einzuholen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

 

Pressekontakt:

Andrea Zaszczynski
Telefon: 040-41 32 70 30
Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: andreaz@azetpr.com

 

Unternehmen

AzetPR International Public Relations GmbH
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg

Internet: www.azetpr.com

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.