Weltkindertag: "Kindern eine Stimme geben!" ARAG Experten über staatliche Fördermaßnahmen für Familien mit Kindern
Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich entlastet und mit der Kinderarmut bekämpft werden soll. Erwerbstätigen Eltern hilft der Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Januar 2017 angehoben und beträgt seitdem monatlich bis zu 170 Euro je Kind. Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden. Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag sind, dass
• die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen,
• das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht,
• mit dem Einkommen die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird und
• durch das zur Verfügung stehende Einkommen sowie den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II vermieden wird.
Den Empfängerinnen und Empfängern vom Kinderzuschlag stehen neben diesen Leistungen auch sieben Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu. Dazu zählen:
• eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
• mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
• der persönliche Schulbedarf (insgesamt 100 Euro jährlich),
• die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten),
• Lernförderungen (tatsächliche Kosten),
• die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss),
• die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 10 Euro monatlich).
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende machen einen wesentlichen Bestandteil der Familien in Deutschland aus: Von den rund 8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland sind knapp 20 Prozent alleinerziehende Eltern. In neun von zehn Fällen ist der alleinerziehende Elternteil die Mutter. Um sie gezielt zu unterstützen, können alleinerziehende Steuerpflichtige den sogenannten Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Der Entlastungsbetrag wurde zuletzt zum 1. Januar 2015 von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zusätzlich wurde eine Staffelung von 240 Euro pro Kind ab dem zweiten Kind neu eingeführt.
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Über ARAG
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.